Einreisebeschränkungen im Grenzgebiet zu Tschechien und Österreich

Das Bundesministerium des Innern führt vorübergehende Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich durch. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien und dem Bundesland Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiete.
Seit Sonntag, 14. Februar 2021, 00:00 Uhr, gelten an der deutsch-österreichischen und an der deutsch-tschechischen Grenze verschärfte Einreiseregeln nach Deutschland.

Grenzgänger können demnach nur nach Deutschland einreisen, wenn sie in einem systemrelevanten Betrieb einer dort tatsächlich systemrelevanten Beschäftigung nachgehen. Ab Mittwoch ist hierfür ein Nachweis in Form einer amtlichen Bescheinigung zwingend erforderlich. Gleichzeitig wird das Bundesministerium des Innern eine Liste erstellen, in der die systemrelevanten Tätigkeiten in den systemrelevanten Betrieben einzeln aufgeführt sind. Diese Liste wird beim Grenzübergang mit den Angaben auf der amtlichen Bescheinigung abgeglichen. Zur Ermittlung dieser systemrelevanten Tätigkeitsbereiche von betroffenen Grenzgängern dürfen wir Sie darum bitten, folgende Punkte für Ihren Betrieb zu hinterfragen und uns im Bedarfsfall zurückzumelden:

  1. Sind im Betrieb Grenzgänger beschäftigt, die täglich oder wochenweise die Grenze zu Tschechien oder Österreich passieren müssen?

    FALLS JA:
     
  2. Ist der Betrieb als systemrelevant einzustufen (zur Liste der beispielhaften systemrelevanten Berufsgruppen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XC0330(03)&from=EN)

    FALLS JA:
     
  3. Ist der Grenzgänger im Betrieb mit einer systemrelevanten Tätigkeit betraut? (Bitte konkret ausgeübte Tätigkeit beschreiben!)

Sollten die drei Voraussetzungen auf Beschäftigte in Ihrem Betrieb zutreffen, übersenden Sie uns bitte die konkrete Tätigkeitsbeschreibung mit der Betriebsbezeichnung bis Dienstag, 16.02.2021, 10:00 Uhr, an wifoe@kg.de.

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