Erhöhung der Schutzmaßnahmen zur Verhütung der Geflügelpest

Ergänzend zur Allgemeinverfügung vom 21.11.2016 erlässt das Landratsamt Bad Kissingen eine weitere Allgemeinverfügung bezüglich dem Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen; diese aktuelle Verfügung vom 24.11.2016 finden Sie hier.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen bezüglich der Stallpflicht vom 21.11.2016 bleibt vollinhaltlich bestehen und kann hier eingesehen werden.

 

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