Saisonzulassung

Fahrzeuge, die nur für einen bestimmten Zeitraum (Betriebszeitraum) zugelassen werden sollen, können mit einem Saisonkennzeichen versehen werden. Den Betriebszeitraum können Sie selbst festlegen, er muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate betragen. Somit entfällt die Außerbetriebsetzung und die Wiederzulassung, Kfz-Steuer und Versicherung sind nur für den gewählten Betriebszeitraum zu entrichten.

 

zurück