Kindertagespflege

Seit der Einführung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes haben auch Tagespflegepersonen die Aufgabe, die ihnen anvertrauten Kinder entwicklungsangemessen zu bilden, zu erziehen und zu betreuen. Dabei haben sie die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten.
Damit die Kindertagespflege eine gleichwertige und verlässliche Ergänzung neben den institutionalisierten Angeboten der Kinderbetreuung (Kindergärten, Horte, Krippen) sein kann, wurden durch die gesetzliche Neuregelung qualitätssichernde Standards eingeführt.

Pflegeerlaubnis:

Gemäß § 43 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) bedarf der Erlaubnis, wer ein Kind oder mehrere Kinder

  • außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten,
  • während eines Teils des Tages,
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich,
  • gegen Entgelt,
  • länger als 3 Monate betreuen will.

Wenn Sie gerne Tagesmutter oder Tagesvater werden und ein Kind oder mehrere Kinder in Tagespflege betreuen wollen, dann wenden Sie sich bitte an das

MehrGenerationenHaus Bad Kissingen

Tagespflege

Von-Hessing-Straße 1
97688 Bad Kissingen

Die Bürozeiten sind:
Montag bis Freitag durchgehend von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. (Träger: GenerationenNetz Landkreis Bad Kissingen e.V.)

Qualifizierte Tagespflege:

Der Auftrag zur altersangemessenen Förderung von Kindern erfasst auch die Kindertagespflege (§ 22 SGB VIII).

So legt § 22 SGB VIII Folgendes fest:

(1) ... "Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet." ...


(2) "Kindertagespflege soll

  1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können."

(3) "Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen."

Vor der Erteilung der Pflegeerlaubnis hat sich das Jugendamt davon zu überzeugen, dass die Tagespflegestelle bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Bei dieser Überprüfung wird das Jugendamt durch des Generationen-Netz Bad Kissingen e.V. unterstützt.
Die Eignung kann in Qualifikationskursen erworben werden, welche das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e. V. im MehrGenerationenHaus anbietet.
Je nach Vorqualifikation werden aufbauende Module angeboten.
Nähere Auskünfte zur Qualifikation erhalten Sie im MehrGenerationenHaus.

Nach erfolgreicher Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen darf die Tagespflegeperson den "Titel" zertifizierte Kindertagespflegeperson führen.

Natürlich sind von der Tagespflegeperson auch persönliche Grundvoraussetzungen (wie z.B. positive Lebenseinstellung, physische und psychische Belastbarkeit, Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern, Toleranz gegenüber anderen Familiensystemen, Weltanschauungen, Verantwortungsbewusstsein, usw.) mitzubringen.

Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung.

Im Falle einer "qualifizierten" Kindertagespflege kann der Tagespflegeperson auch ein Zuschuss zur Alterssicherung sowie im Bedarfsfall zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden.

Das Jugendamt Bad Kissingen hat mit dem GenerationenNetz Landkreis Bad Kissingen e.V. eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Mit diesem Vertrag wurden u.a. folgende Aufgaben auf das Generationen-Netz Landkreis Bad Kissingen e.V. übertragen:

  • Anwerbung geeigneter Tagespflegepersonen
  • Durchführung von Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen
  • Organisation und Sicherstellung einer Ersatzbetreuung beim Ausfall der Tagespflegeperson
  • Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen sowie die fachliche Begleitung der Tagespflegeverhältnisse

Aktuelle Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote finden Sie auf der Homepage des MehrGenerationenHauses - www.mgh-badkissingen.de.

Die finanzielle Förderung der Tagespflegeperson erfolgt über das Jugendamt Bad Kissingen.

Die Eltern (bzw. der allein erziehende Elternteil) zahlen einen festen monatlichen Elternbeitrag an das Jugendamt. Lediglich z.B. vereinbarte Fahrtkosten oder spezielle Pflegeprodukte o.ä. werden gesondert an die Tagespflegeperson gezahlt bzw. dieser zur Verfügung gestellt.

Der Kostenbeitrag kann auf Antrag einkommensabhängig ganz oder teilweise im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vom Jugendamt ab Antragseingang erlassen werden.

Die Kosten für die Betreuung können steuerlich berücksichtigt werden.
Im Gegenzug unterliegen die Einkünfte der Tagespflegeperson der Besteuerung.
Die Finanzämter können hier nähere Auskünfte erteilen.

Die Höhe des Pflegegeldes und des Elternbeitrages ist abhängig von den gebuchten Betreuungszeiten - siehe Vergütungs- und Elternbeitragstabelle des Jugendamtes Bad Kissingen (Stand: 01.01.2022).

Möchten Sie sich über Kindertagespflege weiter informieren oder ihr Kind zu einer Tagespflegeperson in Betreuung geben oder ein Kind bei sich aufnehmen, so wenden Sie sich bitte zunächst an das

MehrGenerationenHaus Bad Kissingen

Tagespflege

Von-Hessing-Straße 1
97688 Bad Kissingen

Vordrucke:

Weitere Informationen zur Kindertagespflege:

Umfassende Informationen zum Thema finden Sie auch unter:

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:

Links zum Thema Kindersicherheit:

Links zum Thema Unfallversicherung:

  • Sie betreuen Kinder bei sich zuhause (als selbständig Tätige): www.bgw-online.de
  • Sie betreuen Kinder in deren Familie (wie Babysitter oder Kinderfrau): https://kuvb.de
  • Zur Meldung des Arbeitgebers bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis: www.minijobzentrale.de

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