Die Sportförderung des Landkreises Bad Kissingen

  • Geschäftsführung des Sportbeirats, der den Landkreis in Sportangelegenheiten berät
     
  • Bearbeitung der "Vereinspauschale" des Landes Bayern
     
  • Finanzielle Förderung der Sportvereine durch die "Vereinspauschale" des Landkreises Bad Kissingen
     
  • Finanzielle Förderung der Sportvereine bei der Beschaffung von Jugendsportgeräten. Die inhaltliche Gestaltung und die Abwicklung dieser Förderung wurde an den KJR Bad Kissingen delegiert
     
  • Ausrichtung der jährlichen Sportlerehrung des Landkreises
     
  • Geschäftsführung des BLSV-Kreises Bad Kissingen

Die Sportförderung des Landkreises Bad Kissingen ist der Kommunalen Jugendarbeit angegliedert.


Allgemeiner Energiepreiszuschuss 2023
Nachweis der Energiemehrkosten im Nachgang der Auszahlung, Frist 30.04.2024

Die Auszahlung des allgemeinen Energiepreiszuschusses erfolgte zusammen mit der Vereinspauschale 2023 an diejenigen Vereine, die fristgerecht einen Antrag gestellt haben.

Die tatsächlichen Energiemehrkosten müssen bis zum 30.04.2024 dem Landratsamt Bad Kissingen mitgeteilt werden. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 19.12.2023 hierfür 

  • ein zentrales Formular „Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine“ sowie
  • „Informationen und Ausfüllhinweise für die Vereine“

zur Verfügung gestellt. Beide Dokumente finden Sie hier im Anschluss zum Download.

Nachweis von Energiemehrkosten
Bei leitungsgebundenen Energieträgern (z. B. Strom, Erdgas, Fernwärme) erfolgt der Nachweis der Energiekosten durch die Jahresrechnung für die Kalenderjahre 2021 und 2023. Da die Jahresrechnungen im Regelfall nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, sind die Jahresrechnungen maßgeblich, die den Vereinen in den Jahren 2021 und 2023 gestellt worden sind.
Bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern (z. B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel) erfolgt der Nachweis durch die jeweiligen Beschaffungsrechnungen in den beiden Vergleichsjahren 2021 und 2023. Aus den Rechnungen wird der (durchschnittliche) Verbrauch für die beiden Vergleichsjahre errechnet. Anschließend wird der Verbrauch für beide Jahre mit vom StMI bekanntgegebenen Durchschnittskosten multipliziert, sodass sich vergleichbare Energiekosten ergeben.

Nachweis von Energiekosten bei Nutzung von Sportanlagen Dritter
Energiemehrkosten können in diesen Fällen anerkannt werden, sofern der Verein nachweist, dass gestiegene Nutzungsentgelte in den Vergleichsjahren 2021 und 2023 auf gestiegene Energiekosten zurückzuführen sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Bestätigung des Nutzungsgebers, eine Nebenkostenabrechnung oder ein Anschreiben des Nutzungsgebers mit entsprechender Begründung erfolgen.

Verrechnung etwaiger Überzahlungen
Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten des Vereins höher als der ausbezahlte Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe beim antragstellenden Verein.
Ist der ausbezahlte Zuschuss höher als die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten, wird die Vereinspauschale 2024 um den zu viel bezahlten Zuschuss gekürzt. Dabei werden auch weitere Unterstützungsleistungen zur Deckung von Energiemehrkosten angerechnet, die der Verein von Dritten (z. B. Kommunen) erhalten hat, sodass keine „Überzahlung“ an die Vereine erfolgt.

Werden bis 30.04.2024 keine Energiemehrkosten nachgewiesen, wird die Vereinspauschale 2024 um den gesamten ausbezahlten Energiepreiszuschuss gekürzt. 

Download:


Vereinspauschale 2024

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe, sie fördern insbesondere die Vereine. Auch der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen. Die Förderung der Vereine umfasst die Förderung des Sportbetriebs, also Zuschüsse für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter. 

Der Landkreis Bad Kissingen gewährt in Anlehnung an die Förderung des Freistaates Bayern zusätzlich einen Kommunalzuschuss. 

Bei der Beantragung der Vereinspauschale ist zu beachten:

  • Das Ministerium hat uns mit Schreiben vom 13.12.2023 über Änderungen zum Förderjahr 2024/Vereinspauschale informiert. Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich
     
  • Bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ beizulegen. Sie finden das Dokument hier im Anschluss zum Download.
     
  • Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie die Trainerinnen und Trainer müssen alle notwendigen Umschreibungen und Verlängerungen ihrer Lizenzen fristgerecht bis zum Stichtag vornehmen.
     
  • Ihr Beitrags-Ist-Aufkommen muss dem geforderten Beitrags-Soll-Aufkommen 2023 entsprechen (noch können Sie die Spendenmöglichkeit zur Erreichung des Beitrags-Soll-Aufkommens für 2023 nutzen).
     
  • Der Antrag ist vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag 1. März 2024 entweder in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenziertem Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. den Einlieferungsbeleg) abzugeben.
     
  • Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, verbieten sich Ausnahme- und Härtefallregelungen.

Vollständige Informationen zum Förderverfahren inklusive einer aktuellen Auflistung aller für dieses Förderverfahren anerkannten Übungsleiter-Lizenzen finden Sie auf den Internestseite des BLSV, des BSSB und des Bayerischen Innenministeriums.

Download:


Sport-Empfang 2024

Der Landkreis Bad Kissingen ehrt einmal jährlich die erfolgreichsten Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Sportmannschaften und Schulteams des Landkreises. Während des Sport-Empfangs findet zudem die Verleihung der Sport-Ehrenbriefe an verdiente Persönlichkeiten des Sports statt.

Der Sportbeirat trifft in seiner jährlichen Sitzung die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften. Über die Verleihung des Sport-Ehrenbriefes beschließt der Kulturausschuss des Kreistages in nichtöffentlicher Sitzung.

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