Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei besitzen, bzw. innerhalb der letzten zwei Jahre besaßen, kann Ihnen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Beschreibung
Fahrerlaubnisse der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei berechtigen seit 1. Januar 2001 nicht mehr zum Führen von Privatfahrzeugen der entsprechenden Klasse. Sie können aber auf Grund Ihres Dienstführerscheins innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses auf Grund Ihrer Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle den EU-Scheckkartenführerschein erhalten.
Voraussetzungen
Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis.
Fristen
Beantragung der Erteilung der allgemeinen Fahrerlaubnis innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
Erforderliche Unterlagen
Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
Ausweis
Lichtbild
Antragsunterlagen bei der Gemeinde oder bei der Führerscheinstelle
Kosten
Führerscheinstelle: 24 €
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)