Beschreibung:
Seit 19.01.2013 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig. Jeder Führerschein, der vor diesem Datum ausgestellt wurde, muss gegen ein neues Dokument ausgetauscht werden.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Umtauschfristen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Antragsformular und Unterschriftsblatt (kann vor Ort ausgefüllt werden)
- bisheriger Führerschein
- sofern der Papierführerschein nicht beim Landkreis Bad Kissingen ausgestellt wurde, zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat
- sofern Land- oder Forstwirtschaft besteht: Kopie Beitragsbescheid BG oder sonstiger Nachweis
Bei Antragstellung durch einen Dritten zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
Kosten:
30,30 €
Rechtsgrundlagen:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Link zu weiteren Informationen:
BayernPortal des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales