Erneuter Durchlauf von Testkäufen im Landkreis Bad Kissingen ist ernüchternd

Die Mitarbeiter des Jugendschutzes im Landratsamt Bad Kissingen haben darum in Kooperation mit den Polizeidienststellen des Landkreises in den letzten Wochen Testkäufe durchgeführt.     

Diesmal war jeder zweite Testkauf ein „Treffer“. Die Ergebnisse sprechen für diese Maßnahme, denn die Abgabe von Hochprozentigem ist nur an Volljährige erlaubt.     
Die Testkäufer/innen (16-jährige Auszubildende des Landratsamtes) waren in Tankstellen, Getränke- und Supermärkten und Discountern unterwegs. Die Jugendlichen wurden zum Teil überhaupt nicht nach ihrem Alter bzw. Ausweis gefragt. Die Kassierer/innen gaben im Nachgang stets an, dass sie sich verschätzt haben. Die Testkäufer/innen selbst waren vom Ergebnis schockiert. „Wir sind sogar nach der Payback-Karte gefragt worden, aber nach unserem Ausweis nicht“, berichtet einer der Testkäufer.

„Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alkohol, den junge Menschen trinken, geht immer durch die Hand Erwachsener. Daher ist für uns Erwachsene zum einen das Bewusstsein unserer Vorbildrolle wichtig. Zum anderen ist es nötig, sich nicht nur auf sein Gefühl zu verlassen, was die Alterseinschätzung betrifft, sondern auch aktiv zu kontrollieren“, mahnt Landrat Thomas Bold. Er dankte außerdem den Polizeibeamten für die gute Zusammenarbeit bei den Testkäufen.

Damit Jugendliche nicht so leicht an den Alkohol kommen, rät Rabea Daniel von der Kommunalen Jugendarbeit, die Käufer/innen bis zu einem geschätzten Alter von 25 Jahren nach ihrem Alter bzw. Ausweis zu fragen. Ebenso sollten die Verkäufer/innen sich nicht von einem Schlüsselbund mit z. B. Autoschlüssel in der Hand ablenken lassen. Denn dieser zeigt nicht unbedingt, dass der Besitzer über 18 Jahre alt ist. „In unserem Testkauf war es noch nicht einmal ein Autoschlüssel, sondern lediglich ein Chip des Landratsamtes, der aus Gewohnheit zufällig in der Hand gehalten wurde“.

Was positiv zu bewerten ist: Bei den Kontrollen reagierten alle einsichtig und zeigten Verständnis für die Testkäufe. Einige Marktleiter freuten sich, dass von Amtsseite eine solche Maßnahme durchgeführt wird. Zwei Verkäuferinnen äußerten sich, dass Sie es auch nicht möchten, dass ihren eigenen Kindern Spirituosen verkauft werden und fragen deshalb konsequent nach dem Ausweis.

Die ersten Testkäufe im Landkreis fanden 2016 statt. Damals war das Ergebnis ebenso erschreckend wie jetzt. Die Testkäufe in den Jahren 2017 bis 2019 zeigten im Vergleich zum ersten Durchlauf deutliche Verbesserungen.    
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendschutzes hoffen, dass die Maßnahme „Testkäufe“ Erfolg zeigt und die Eltern, Erziehungsberechtigten, Marktleiter, Verkäufer/innen und alle anderen Erwachsenen in Zukunft verantwortungsvoller mit dem Verkauf von Alkohol umgehen.
 

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