Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort wieder möglich

Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Sie soll den im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst festzustellen und entsprechend handeln zu können.

Termine für die Belehrung durch das Gesundheitsamt können ab sofort wieder unter 0971/801-8100 vereinbart werden.

Bitte denken Sie bei der Wahrnehmung des Termins an den Mundnasenschutz.

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