Einsatz für den Naturschutz im Landkreis Bad Kissingen lohnt sich: 850.000 € für Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm

Hintergrund ist das Vertragsnaturschutzprogramm, kurz VNP, das eine große Bandbreite an förderfähigen Maßnahmen für Landwirte bereithält. Aber was genau beinhaltet das Vertragsnaturschutzprogramm? Grundsätzlich soll mit den Fördergeldern, die das Programm an die Landwirte ausschüttet, eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen finanziell honoriert werden. Eine Voraussetzungen dafür ist, dass eine Fläche einen hohen Wert für den Naturschutz hat, wie z.B. Magerrasen, extensiv bewirtschaftete Äcker, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, alte Streuobstwiesen und Teiche mit Verlandungszonen. Es handelt sich dabei also um Lebensräume, die nicht nur gesetzlich geschützt sind, sondern auch Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten bietet, wie zum Beispiel Wildbienen, Wiesenknopf-Ameisenbläulinge, Wiedehopf, Zauneidechsen, verschiedene Orchideenarten und viele mehr.
Insgesamt schlossen 312 Landwirte Vereinbarungen über das Vertragsnaturschutzprogramm im Landkreis ab und sorgten damit im Januar und Februar für gut beschäftigte Beamte in der Unteren Naturschutzbehörde und häufig besetzte Telefonleitungen.

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling_Linus Krämer
(Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling - Foto: Linus Krämer)

Fast ausschließlich Wiesen- und Weideflächenförderung
Insgesamt haben im Landkreis Bad Kissingen Landwirte für rund 1.795 Hektar Fläche das Vertragsnaturschutzprogramm abgeschlossen. Die Schwerpunkte liegen in den Naturschutzgebieten (NSG), sogenannten FFH-Gebieten (Schutzgebiete nach EU Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und Wiesentälern wie dem Schondratal (NSG, FFH). Besonders gefördert wird die nächsten Jahre die Beweidung des FFH-Gebietes am Truppenübungsplatz Hammelburg. Das FFH-Gebiet zeichnet sich durch große, unzerschnittene Biotopkomplexe mit Wacholderheiden, Kalk-Trockenrasen, magere Flachland-Mähwiesen und Laubwälder aus. Insgesamt werden im FFH-Gebiet mit VNP-Förderung rund 211 Hektar und im Trockengebiet bei Machtilshausen (Teile NSG) rund 27 Hektar mit Schafen beweidet, sowie im Sinntal gut 80 Hektar ganzjährig mit Rindern.

Große Bandbreite an Fördermaßnahmen für Landwirte  
Das Interesse der Landwirte konzentriert sich allerdings im Landkreis Bad Kissingen mit rund 95% besonders auf Wiesen- und Weideflächen. Hier wird für eine extensive Mähnutzung ein Schnittzeitpunkt festgelegt; die Flächen werden also erst ab Mitte Juni oder später gemäht. Zusätzlich wird auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel verzichtet, um blüten- und insektenreiche Flächen zu erhalten. Grundsätzlich aber ist das Förderprogramm für Landwirte vielfältiger und von Umweltminister Thorsten Glauber äußerst breit aufgestellt: Das äußert sich in der Erhöhung von Prämien sowie neugeschaffener Kombinationsmöglichkeiten. Ganze 64 Millionen Euro werden aktuell in die naturverträgliche Bewirtschaftung investiert. Davon fließen 6,8 Millionen Euro nach Unterfranken und rund 850.000 Euro gehen in den Landkreis Bad Kissingen. Das schafft Sicherheit für Landwirte, sichert wertvolle Lebensräume und ist eine direkte Investition in die Heimat.

Besonderes Augenmerk auf Naturschutzgebiet Schwarze Berge
Ein Hauptschwerpunkt im Landkreis Bad Kissingen ist das Naturschutzgebiet Schwarze Berge. Ziel ist die Erhaltung artenreicher Bergmähwiesen, die Umwandlung von Fichtenforst in standortheimische Laubwälder, die Sicherung von Feucht- und Trockenstandorten sowie die Bewahrung der Kulturlandschaft. Für dieses Naturschutzgebiet wurden Vereinbarungen über 514 Hektar Mähwiese abgeschlossen, das sind rund 30 % der gesamten VNP-Fläche im Landkreis. Trotz dieser Erfolge stehen Naturschützer im NSG Schwarze Berge in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Denn die invasive Lupine verbreitet sich vermehrt. Invasive Arten sind gebietsfremde Arten, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten und Lebensgemeinschaften haben, meist durch Verdrängung. Auch durch das VNP wird nun versucht, die Lupine zu bekämpfen. Durch Anpassung der möglichen Fördermaßnahmen werden dieses Jahr auf 25 Hektar, die besonders betroffen sind, die Lupinen bekämpft. Zur Lupinenbekämpfung muss die Pflanze in voller Blüte, vor der Bildung von Samen abgemäht und das Mahdgut abgefahren werden. Alternativ kann die Pflanze mit Wurzel ausgestochen werden. Dazu wird auf betroffenen Flächen ein zweiter naturschutzfachlicher Zusatzschnitt nach dem eigentlichen Schnittzeitpunkt oder eine zusätzliche frühere Mahd auf maximal 20% der Fläche gewährt.

Platzer Kuppe -  Schwarze Berge_Linus Krämer
(Platzer Kuppe/Schwarze Berge - Foto: Linus Krämer)

Förderprogramm läuft weiter – Antragstellung weiterhin möglich
Auch für das nächste Jahr können wieder Gelder aus dem Vertragsnaturschutzprogramm im Offenland abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich bereits im Sommer mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, wenn es sich um neue Flächen handelt. Eine weitere Möglichkeit noch in diesem Jahr im Naturschutz aktiv zu werden, bietet sich Waldbesitzern durch das VNP Wald. Durch das Programm werden beispielweise Biotopbäume, das Belassen von Totholz und die Schaffung von lichten Waldstrukturen gefördert. Die Untere Naturschutzbehörde bietet auch zu diesem Thema Beratung an.

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