Allgemeine Hygieneregeln im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises Bad Kissingen

Corona ist noch immer ein Thema, und vor allem jetzt, wenn die Schule wieder beginnt und nach den Ferien das Berufsleben wieder Fahrt aufnimmt, bedeutet dies, dass voraussichtlich wieder mehr Menschen im ÖPNV unterwegs sein werden.
Dem Landkreis Bad Kissingen ist es wichtig, mögliche Ansteckungen zu vermeiden und er bittet daher die Bevölkerung, sich in allen vorgeschriebenen Bereichen und somit auch im ÖPNV an die bekannten Hygieneregeln zu halten.
Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen. Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie liegt also in der Verantwortung eines jeden einzelnen.

Folgende Regeln sind insbesondere im ÖPNV zu beachten:

  • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung – sowohl in den Fahrzeugen als auch an den Haltestellen
  • Beachten Sie, wo immer möglich, das Mindestabstandsgebot von 1,5 m
  • Husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge oder benutzen Sie ein Papiertaschentuch
  • Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife – daheim und unterwegs
  • Halten Sie die Hände möglichst von Ihrem Gesicht fern

In Abstimmung mit den im Landkreis Bad Kissingen den Linienverkehr  betreibenden Verkehrsunternehmen soll zunächst in den beiden ersten Schulwochen die Auslastung der Linienbusse beobachtet werden und dann fallbezogen und sofern die benötigten Kapazitäten (Busse, Fahrpersonal)  vorhanden sind, Verstärkerbusse eingesetzt werden. Das Ziel des Landkreises ist, durch den Einsatz von Verstärkerbussen, die (Steh-) Platzanzahl in den Bussen zu reduzieren.

An Grund-/Mittel- und einigen Förderschulen, an denen die Schülerbeförderung ganz oder teilweise im freigestellten Schülerverkehr durchgeführt wird und diese nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Bad Kissingen liegt, kann es möglicherweise Abweichungen geben. Natürlich gelten auch hier die o.g. Hygieneregeln.

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