Welche Aufgaben hat ein Behindertenbeauftragter, für wen ist er da?

Sie sind nun schon viele Jahre Behindertenbeauftragter des Landkreises und üben diese Funktion neben Ihrer tagesaktuellen Tätigkeit aus. Bleibt da Zeit genug, etwas zu bewirken?

Tatsächlich nehme ich meine Berufung im „Nebenamt“ wahr. Als ich am 1.8.2005 zum Kommunalen Behindertenbeauftragten für den Landkreis Bad Kissingen bestellt wurde, war dieses Amt auf zwei Jahre befristet und ich bereits seit einigen Jahren Sachgebietsleiter für Sozialwesen. Dann wurde die Satzung geändert, womit ich am 1.8.2008 dauerhaft zum Behindertenbeauftragten bestellt wurde.

Diese Aufgabe habe ich also schon immer parallel zu meiner „eigentlichen“ Tätigkeit ausgeführt. Anfangs war ich, wie gesagt, Leiter für Sozialwesen, später Leiter des Bauamts/Straßenverkehrsamts und seit Herbst 2018 bin ich wieder Sozialamtsleiter. Insofern musste ich mir von Anfang an neben meiner Hauptarbeit Freiräume schaffen, um dem wichtigen Amt des Behindertenbeauftragten auch gerecht zu werden. Nicht nur das: Auch in meiner Freizeit nehme ich mir Zeit für diese Zusatzaufgabe. Mir liegt es am Herzen, Menschen mit Behinderung Gehör zu verschaffen und in ihrem Sinne etwas zu bewirken. Wenn das gelingt, weiß ich, dass auch die Stunden in meiner Freizeit gut investiert waren.

Für welchen privaten Personenkreis sind Sie der direkte Ansprechpartner?

Es sind keine konkreten Personenkreise definiert. Grundsätzlich kann sich jeder Mensch an mich wenden, der eine Behinderung hat – sei es eine geistige oder eine körperliche Einschränkung. Meine Aufgabe ist es, zwischen den Menschen und den Behörden zu vermitteln.

Peter Nietsch

Peter Nietsch ist seit 2005 Behindertenbeauftragter für den Landkreis Bad Kissingen. Foto: Landratsamt Bad Kissingen/Nathalie Bachmann

Und dann gibt es ja noch die Anfragen, die sozusagen öffentlicher Natur sind, wenn es zum Beispiel um den Bau einer Schule oder eines Kindergartens geht. Inwieweit haben Sie da „Mitspracherecht“? 

Für alle öffentlichen Bauvorhaben gilt, dass die gesetzlichen baurechtlichen Vorgaben bezüglich der Barrierefreiheit grundsätzlich eingehalten werden müssen. Bei bestimmten Baumaßnahmen der öffentlichen Hand muss explizit eine Stellungnahme von mir eingeholt werden. Außerdem werde ich bei Bauvorhaben als Träger öffentlicher Belange vom hiesigen Bauamt bei entsprechenden Vorhaben beteiligt. Die Bayer. Bauordnung sieht auch für private Baumaßnahmen in bestimmten Bereichen Vorgaben über die Barrierefreiheit vor. Sehr erfreulich finde ich, dass manche Kommunen im Vorfeld der Bauplanung entsprechende Anfragen an mich stellen oder auch um einen Ortstermin bitten.

Was waren 2019 Hauptansatzpunkte Ihrer Tätigkeit als Behindertenbeauftragter?

Ein wichtiges Projekt war die flankierende Beratung beim Neubau des Berufsbildungszentrums (BBZ) in Münnerstadt. Auch die Verbesserung des ÖPNV fiel mit in meinen Aufgabenbereich. 

Interessant hört sich das neue Projekt Pflegestützpunkt des Landkreises an. Nun denkt man da in erster Linie an ältere Menschen, die Unterstützung brauchen. Inwieweit sind Sie als Behindertenbeauftragter bei dieser Initiative involviert?

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Sachgebiet Regionalentwicklung / Regionalmanagement haben mich bei den vorbereitenden Besprechungen, Informationsveranstaltungen und Sitzungen jeweils eingeladen. Dabei konnte ich von meiner Seite Überlegungen zur Barrierefreiheit einbringen. Denn je älter die Menschen werden, desto eingeschränkter sind sie oft in ihrer Bewegungsfreiheit. Viele sind auf Rollatoren und Rollstühle angewiesen. Insofern spielt Barrierefreiheit im Alter eine wichtige Rolle.

QUELLE: Main-Post, Isolde Krapf
 

zurück