Rund 23.500 FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Seit Montag müssen Kunden ab einem Alter von 15 Jahren im Einzelhandel sowie im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Arztpraxen FFP2-Masken oder Masken vergleichbarer Schutzklasse wie KN95 tragen – das hat die Bayerische Staatsregierung vergangene Woche beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen. In diesem Zusammenhang hat die Regierung zugesagt, pflegenden Angehörigen sowie hilfsbedürftigen Menschen kostenlose Masken zur Verfügung zu stellen. 

Unterstützung vom THW und von der Feuerwehr

FFP2 MaskeFür die Verteilung der Masken sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig. So arbeitet das Landratsamt Bad Kissingen aktuell mit Hochdruck daran, die Masken – insgesamt etwa 23.500 Stück – zu verteilen. „Der Aufwand ist nicht unerheblich, aber wir setzen alles daran, die hilfeberechtigten Bürger so schnell wie möglich mit FFP2-Masken zu versorgen“, so Landrat Thomas Bold. „Unterstützt werden wir dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des THW und Feuerwehrleuten aus dem Landkreis – dafür sind wir sehr dankbar.“

Woher bekomme ich die Maske?

Menschen, die gemäß § 9 Abs. 1 SGB II bedürftig sind, bekommen den Schutz – je fünf Masken – spätestens bis Ende der Woche direkt per Post zugestellt. Pflegende Angehörige können die FFP2-Masken (jeweils drei für die Hauptpflegeperson) in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen am Wohnort der pflegebedürftigen Person kostenfrei abholen. Dafür müssen sie lediglich ein Schreiben der Pflegekasse vorlegen, in dem die Pflegebedürftigkeit bzw. der Pflegegrad festgestellt wird. 

Anders als Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte Community-Masken, sollen FFP2-Masken nicht nur die Mitmenschen, sondern auch die Träger selbst vor einer Ansteckung schützen. Allerdings bieten die Masken nur dann ausreichenden Schutz, wenn sie eng anliegen und damit keine Luft bzw. Viren an den Seiten vorbei strömen können. Vor dem Aufsetzen sollte man die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. 

Ist die Maske wiederverwendbar?

In der Regel sollten die Masken nicht länger als 75 Minuten am Stück getragen werden. Sind sie durchfeuchtet, sollten sie auf jeden Fall gewechselt werden. Eigentlich handelt es sich bei FFP2- bzw. KN95-Masken um Einwegprodukte. Im Notfall können sie aber laut einer Studie der FH Münster für den Privatgebrauch wiederverwendet werden – zum Beispiel, wenn man sie sieben Tage bei Raumluft trocknet oder bei 80 Grad für eine Stunde in den Backofen legt (https://www.fh-muenster.de/gesundheit/images/forschung/ffp2/01_ffp2_info11012021_doppelseiten.pdf).

Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Für (vorab vereinbarte) Gesprächstermine im Landratsamt ist ab sofort ebenfalls das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. 
 

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