Blauzungensperrgebiet ist aufgehoben

Aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BT) am 20. Februar 2019 in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg wurde ein tierseuchenrechtliches Sperrgebiet mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt. Davon war auch der Landkreis Bad Kissingen betroffen und wurde mit Allgemeinverfügung vom 21. Februar 2019 zum Blauzungensperrgebiet erklärt. Als Überträger der Krankheit gelten kleine Mücken, die besonders in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv sind. Das Virus wird von den Insekten aufgenommen und auf andere Säugetierwirte übertragen. Symptome können Entzündungen, erhöhte Temperatur, vermehrter Speichelausfluss und andere mehr sein. Mit dem Ausbruch der Krankheit verbunden waren zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich des Handels mit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen). 

Aufhebung der BT-Restriktionszone

Die Aufhebung der BT-Restriktionszonen ist nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich und bedarf der Zustimmung der EU-Kommission. Diese erfolgte jetzt und gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 hat die Europäische Kommission ganz Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus veröffentlicht. Im Landkreis Bad Kissingen wird die bestehende Allgemeinverfügung vom 2. April 2020 über die Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit mit Wirkung ab dem 25. Juni 2021 aufgehoben, damit ist der freie Handel mit empfänglichen Tierarten ab dem 26. Juni 2021 wieder möglich. Information gibt es beim Veterinäramt unter Tel.: 0971/801-7025. 

PM Blauzungenkrankheit2

Im Landkreis Bad Kissingen wurde das Blauzungensperrgebiet aufgehoben. Foto: Yvonne Osicka/Landkreis Bad Kissingen
 

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