Pflicht-Umtausch für Führerscheine

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in der EU gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein, ohne dass eine erneute Prüfung abgelegt werden muss. So will es ein EU-Beschluss, um in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Führerscheine nach gleichem Standard einzuführen und fälschungssicher zu machen. Damit nicht alle Bundesbürger gleichzeitig ihre Führerscheine austauschen, hat der Gesetzgeber einen stufenweisen Zeitplan erarbeitet, bis zu dem die Führerscheine umgetauscht sein müssen. So sind zum Beispiel bis zum 19. Januar 2022 zunächst Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 zum Umtausch aufgerufen. 

Gestaffelte Rückgabe

Im Jahr darauf sind bis zum 19. Januar 2023 dann die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe und so weiter. Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1952 und früher haben am meisten Zeit und müssen sogar erst bis 2033 getauscht haben. Diese Fristen für einen erforderlichen Umtausch betreffen zunächst lediglich Bürger und Bürgerinnen, die noch im Besitz von Papierführerscheinen (grau/rosa) sind. Nähere Informationen und Fristen zum Umtausch von Papier- oder Scheckkarten-Führerscheinen sowie Telefonnummern der Ansprechpartner finden Interessierte unter www.landkreis-badkissingen.de, „Führerschein- und Zulassungsstelle“ > „Fahrerlaubnisse“ > „Umtausch eines Führerscheins“.

Vorzeitiges Tauschen lohnt sich nicht

„Wir rufen aktuell die Bad Kissinger Bevölkerung dazu auf, sich an diesen Zeitplan zu halten und nicht schon Jahre vorher den Pflicht-Umtausch vorzunehmen. Neben der Gebührenpflicht von rund 25 Euro kann man sich hier auch ein paar Jahre Gültigkeit sparen“, empfiehlt Ralph Heinrich, Sachgebietsleiter Verkehrswesen am Landratsamt Bad Kissingen. „Denn bei einem vorzeitigen Umtausch gibt der Bürger seinen bislang unbefristet gültigen Führerschein auf und tauscht ihn gegen eine künftig nur noch 15 Jahre lang gültige Fahrerlaubnis aus.“ Auch beim Personaleinsatz merken die Verantwortlichen den Anteil des Pflicht-Umtauschs seit Einführung im Jahr 2019 deutlich: „Bei rund 5000 Führerschein-Vorgängen, die unsere Führerscheinstellen in Bad Kissingen-Hausen, Bad Brückenau und Hammelburg im gesamten Jahr 2020 bearbeitet haben, hatten wir einen Umtausch-Anteil von rund 10 Prozent“, erklärt Thomas Duda, Fachbereichsleiter der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt. Im ersten Halbjahr 2021 sei dieser Anteil schon auf 20 Prozent der regulären Dienstleistungen angestiegen. „Wir erwarten, dass in wenigen Jahren bereits die Hälfte unserer Arbeiten in der Führerscheinstelle vom Pflicht-Umtausch geprägt sein wird.“ Umso wichtiger ist den Verantwortlichen im Landratsamt auch aus Gründen der Personalplanung die Einhaltung des vom Gesetzgeber erarbeiteten Zeitplans.

So werden Führerscheine beantragt

Kunden und Kundinnen beantragen ihren Führerschein entweder nach vorheriger Online-Terminvereinbarung und Abgabe des Antrags mit allen Unterlagen am Schalter in einer der drei Führerscheinstellen im Landkreis Bad Kissingen. Seit einiger Zeit ist dies auch digital über das sogenannte „Bürgerserviceportal“ rund um die Uhr für fast alle Antragsformen von Führerscheinen möglich. Bei der digitalen Variante müssen die Kunden und Kundinnnen trotzdem ein einziges Mal persönlich vorsprechen und sich ausweisen. Bei beiden Wegen besteht seit Kurzem in Absprache mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, sich den Führerschein direkt nach Hause schicken zu lassen, um sich einen zusätzlichen Weg zur Abholung bei der Behörde zu sparen. Seit Oktober 2020 buchen die Bürger und Bürgerinnen im Landkreis Bad Kissingen ihre Termine in den Führerschein- und Zulassungsstellen online. „Daran wird sich auch künftig nichts ändern, zu gut sind unsere Erfahrungen für Kunden, Kundinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“, verspricht Heinrich. Im Sachgebiet Verkehrswesen ist neben den Führerschein- und Zulassungsstellen in Bad Kissingen-Hausen, Bad Brückenau und Hammelburg auch das Straßenverkehrsamt mit Sitz in Hausen angesiedelt.

zurück