Gewalt gegen Frauen

Gewalt hat viele Formen – sie reichen vom verbalen Angriff und Demütigungen über Drohungen oder Einschüchterungen bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt oder Mord. So haben 301 Frauen im Jahr 2019 in Deutschland durch Mord oder Totschlag ihr Leben verloren – das ist fast eine Frau pro Tag. Zu 98,1 Prozent sind die Opfer von Vergewaltigungen, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Partnerschaften weiblich. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020). Aus diesen Gründen haben die Vereinten Nationen den 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt. Auch dieses Jahr findet er statt und auch in diesem Jahr beteiligt sich der Landkreis Bad Kissingen erneut daran. In sozialen Netzwerken zeigt der Landkreis Flagge und macht aufmerksam, gegen Gewalt an Frauen Position zu beziehen.

Alle sozialen Schichten sind betroffen

Denn: Laut der Studie „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen“ aus dem Jahr 2014, kommt Gewalt nicht nur an sozialen Brennpunkten vor, es werden auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten Opfer von Gewalt. „Gewalt kann überall stattfinden und jeden treffen“, sagt Landrat Thomas Bold „zuhause oder in der Öffentlichkeit. Die Opfer, Kinder, Frauen und Männer, fühlen sich ohnmächtig und gerade im häuslichen Umfeld sollte man bereits auf erste Warnsignale reagieren und nicht warten, bis die Situation eskaliert.“ Gewalt unter Partnern sei keine Privatsache, so Bold, sie ziehe Kreise, vor allem wenn Kinder Zeuge von Gewalt werden oder selbst betroffen sind. Auch wenn das Umfeld in vielen Fällen wahrnimmt, dass etwas nicht stimmt, so richtig zu helfen, das trauen sich dann aber viele Menschen doch nicht zu. Dabei gibt es vielerorts Angebote zur Hilfe.

Gleichstellungsstelle des Landkreises informiert

So hat der Runde Tisch „Häusliche Gewalt“ unter Leitung der Gleichstellungsstelle des Landkreises Bad Kissingen einen Flyer in mehreren Sprachen zusammengestellt, in dem verschiedene Beratungsstellen aufgeführt sind. „Die Existenz und Allgegenwärtigkeit von häuslicher Gewalt wird in unserer Gesellschaft sowohl von Opfern als auch von Tätern, Täterinnen und Mitwissenden nach außen hin häufig tabuisiert, es wird geschwiegen. Dabei schützt das Gewaltschutzgesetz. Es stärkt die Rechte und Schutzmöglichkeiten von Opfern häuslicher Gewalt und zieht die Täter und Täterinnen zur Verantwortung“, sagt Antje Rink, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Bad Kissingen. „Zum Schutz des Opfers in einer akuten Gefahrensituation kann die Polizei zum Beispiel die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot aussprechen. Deshalb kommt nicht gleich das Jugendamt und nimmt die Kinder fort, was viele Männer ihren Frauen versuchen weiszumachen“, erklärt Rink. Gerade bei Frauen mit ausländischer Herkunft, komme dies häufig vor, führt die Gleichstellungsbeauftragte weiter aus. Den Flyer gibt es auch digital auf der Seite www.kg.de/gleichstellung.

Unterstützungsangebote bei häuslicher Gewalt und Gewalt an Frauen

Und mehr noch: Auf der Internetseite der Gleichstellungsbeauftragten finden sich zusätzlich Kontaktstellen sowie Filme und Informationen zu der Initiative „Stärker als Gewalt“. Sie unterstützt dabei, Menschen für das Thema zu sensibilisieren: Was kann ich persönlich gegen häusliche Gewalt tun? An wen kann ich mich als betroffene Person wenden? Und was kann ich tun, wenn ich Gewalt in meinem Umfeld beobachte? Rund jede vierte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Beziehungspartner, auch Männer sind von Partnerschaftsgewalt betroffen. Allerdings zögern noch immer zu viele Menschen, sich selbst oder anderen zu helfen. Jede und jeder Einzelne kann sich selbst engagieren und aktiv werden, zum Handeln aufrufen und ein Zeichen setzen. Für ein Miteinander, das stärker als Gewalt ist. Wer Gewalt erlebt oder beobachtet, fühlt sich oft überfordert. 

Anzeige erstatten

Betroffene sollten sich bewusst machen, dass sie nicht alleine sind. Bei häuslicher Gewalt greift das Strafrecht – vorausgesetzt, der Täter oder die Täterin werden bei der Polizei angezeigt. Das kann der erste Schritt sein, der Gewalt entgegen zu treten. Auch Zeugen oder Zeuginnen von häuslicher Gewalt sollten sich nicht scheuen, zu handeln – im Notfall ohne Eingeständnis der betroffenen Person. Der Anruf bei der örtlichen Polizeidienststelle wird immer ernst genommen. Ähnlich wie bei einem Unfall hilft es, der Polizei folgende Fragen beantworten zu können: Wo befindet man sich gerade? Durch wen ist die andere Person oder man selbst akut in Gefahr? Wer wurde wie und wodurch verletzt und wer hat das der eigenen Meinung nach verursacht? Drohen weitere Gefahren? Ist der Täter oder die Täterin bewaffnet? Falls ja, mit welcher Waffe? Steht der Täter oder die Täterin unter Drogen- oder Alkoholeinfluss?
 

Kontakt: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet eine kompetente, anonyme und kostenlose Beratung unter Tel.: 08000/116016.
Hilfeangebote für Kinder und Jugendliche bieten unter anderem Kinderschutzdienste und der Kinderschutzbund in allen Regionen Deutschlands an.
Das Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ ist unter Tel.: 0800/1110333 anonym und kostenlos von Montag bis Samstag zwischen 14 und 20 Uhr erreichbar. Nachbarinnen und Nachbarn oder das nähere Umfeld können sich an das örtliche Jugendamt wenden, wenn ein Verdacht auf häusliche Gewalt besteht und sie Kindern oder Jugendlichen helfen wollen.
Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ berät von häuslicher Gewalt betroffene Männer unter der Tel.: 0800/1239900.

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Die Vereinten Nationen haben den 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt. Foto: Nadine Shaabana

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