Fragen und Zählen

Damit der Staat für die Zukunft planen kann, benötigt er verlässliche Zahlen, daher findet alle zehn Jahre der Zensus statt. Er ist nicht zu verwechseln mit einer Volkszählung, die gab es in Deutschland zuletzt 1987. Hauptziele des Zensus sind die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl, die Erfassung soziodemografischer Merkmale und die Erfassung der Wohn- und Wohnungssituation in Deutschland, es geht um das Alter, Geschlecht und die kommunale Infrastruktur. Diese Daten dienen dem Staat als Richtschnur, wie viel Wohnraum, Schul- oder Hortplätze, welcher Pflegebedarf und dergleichen mehr in Zukunft benötigt werden. Kommen beispielsweise weniger Kinder zur Welt, wirkt sich das auf die Planung der Plätze in Kindergärten und Schulen aus. Kurz gefasst: Je weniger Einwohner und Einwohnerinnen, desto weniger Geld erhält eine Kommune. Da es immer wieder zu Irritationen bezüglich der Befragung kommt, weisen wir hier auf die wichtigsten Punkte hin. Es werden nur ausgewählte Haushalte von geschulten Interviewern und Interviewerinnen (Erhebungsbeauftragte), die sich mittels Ausweis vorstellen, befragt. Der Zensus 2022 hat Anfang Mai begonnen und besteht aus vier Erhebungsteilen, für alle vier Teile herrscht eine Auskunftspflicht. Diese ist gesetzlich geregelt. Im Rahmen der Haushaltsbefragung wird nur ein Teil der Bevölkerung befragt.

1.    Die Haushalte wurden vorab informiert, die Befragung erfolgt persönlich, das heißt, die Erhebungsbeauftragten kommen zu den Personen nach Hause. Wer nicht möchte, dass der Interviewer oder die Interviewerin das Haus oder die Wohnung betreten, kann die Fragen auch an der Tür beantworten. Die Haushaltsbefragung erfolgt nach einer Terminvereinbarung, sie wird von der kommunalen Erhebungsstelle betreut und von ca. 150 Interviewern und Interviewerinnen im Landkreis Bad Kissingen durchgeführt.

2.    Vollerhebung an Sonderbereichen: Als Sonderbereiche werden Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wie z.B. Alten-/Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte oder Kliniken bezeichnet. Beim Zensus 2022 führen Interviewer die Erhebungen an Wohnheimen durch, während die Gemeinschaftsunterkünfte von den Mitarbeitenden der Erhebungsstelle bearbeitet werden.

3.    Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ): Briefe mit Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen sind seit 9. Mai 2022 vom Landesamt für Statistik in Fürth versendet, die Zuständigkeit liegt beim Landesamt in Fürth. Bei Rückfragen dazu wenden sich die Bürger und Bürgerinnen bitte an die im Schreiben angegebene Hotline Nummer 0911/21552 87400 direkt beim Bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth und nicht bei der lokalen Erhebungsstelle in Bad Kissingen.


4.    Die Wiederholungsbefragung ist als Zusatz zur Haupterhebung gedacht. Sie ist eine qualitätssichernde Unterstichprobe der Haushaltebefragung und wird ebenfalls vollständig vom bayerischen Landesamt für Statistik in Fürth organisiert und bearbeitet. Auch in diesem Fall wenden sich die Bürger und Bürgerinnen bei Rückfragen an das Bayerische Landesamt in Fürth und nicht an die lokale Erhebungsstelle.

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