Hinweise zur Einreise von Familienangehörigen aufgrund des Erdbebens in der Türkei und Syrien

Hinsichtlich der Einreise von vom Erdbeben betroffenen Familienangehörigen verweist die Ausländerbehörde auf die Informationen des Auswärtigen Amts, da die Ausländerbehörde für die Erteilung eines Einreisevisums nicht zuständig ist
⇒ Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien

Allerdings kann für die Erteilung eines Einreisevisums eine Verpflichtungserklärung erforderlich sein. Diese Verpflichtungserklärung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich die Person, welche die Verpflichtungserklärung abgeben möchte, wohnhaft ist.

Wenn Sie im Landkreis Bad Kissingen wohnhaft sind, nimmt eine Verpflichtungserklärung für Sie somit die Ausländerbehörde Bad Kissingen unter vorheriger Terminvereinbarung entgegen.

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist vorab ein förmlicher Antrag erforderlich. 
Weitere Informationen finden Sie hier.
 

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