Eingliederungshilfe: Verfahrenslotse führt durch das Labyrinth der Leistungen

Wenn ein junger Mensch ein Handicap hat oder sich abzeichnet, dass er oder sie in Zukunft mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leben muss, sind die Betroffenen sowie ihre Eltern oft erst einmal ratlos. Welche Hilfen stehen den Betroffenen zu? An wen muss man sich wenden, wer bezahlt welche Leistung? Bei all diesen und vielen weiteren Fragen unterstützt der Verfahrenslotse. Im Landkreis Bad Kissingen nimmt diese Funktion seit Mai Alexander Altay wahr. 

„Meine Aufgabe ist es, junge Menschen – vom Baby bis hin zu einem Alter von 26 Jahren – sowie ihre Eltern oder Betreuer durch das komplexe Sozialleistungssystem zu lotsen“, bringt Altay seine Tätigkeit auf den Punkt. „Dabei ist es nicht maßgeblich, ob die Behinderung bereits besteht oder ob sie sich entwickeln könnte.“

Eingliederungshilfe: von der Bildung über die Freizeit bis zum Lebensunterhalt

VerfahrenslotseTatsächlich wissen Betroffene oft nicht, welche Leistungen die Eingliederungshilfe umfasst und welche ihnen konkret zustehen. „Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, damit sie selbstbestimmt leben können“, erklärt Altay. 

Die Eingliederungshilfe hat viele Facetten: Sie umfasst Bildung, Arbeitsleben, Freizeit, Wohnen, Lebensunterhalt – eben alle Bereiche, die für ein selbstbestimmtes Leben von Bedeutung sind. „Die Unterstützung reicht von Frühförderung im Vorschulalter über Schulbegleitung bis hin zu Assistenzleistungen im Ausbildungs- und Berufsleben“, beschreibt Altay Beispiele aus dem umfassenden Leistungsspektrum. Er berät dabei nicht nur in der Theorie: „Wenn es gewünscht wird, begleite ich die Betroffenen auch zu Gesprächen mit den Kostenträgern oder helfe ihnen dabei, die notwendigen Anträge auszufüllen.“ Seine Unterstützung reicht somit von der Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die notwendige Hilfe tatsächlich verfügbar ist.

Beratung: unabhängig und kostenfrei

Altay arbeitet seit 15 Jahren im Jugendamt des Landkreises Bad Kissingen. Für seine Tätigkeit als Verfahrenslotse absolvierte er umfassende Fortbildungen. Zudem vernetzt er sich mit einer Vielzahl von Kooperationspartner, die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen erbringen. Die Einführung des Verfahrenslotsen ist gesetzlich geregelt, und zwar in § 10b SGB VIII.

Die Beratung ist unabhängig sowie kostenfrei. „Und natürlich ist sie vertraulich und unterliegt den Datenschutzbestimmungen. Es werden ohne Zustimmung des Klienten keine Informationen an andere Stellen weitergegeben“, sagt Altay.

Ein persönlicher Termin kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Ein persönliches Beratungsgespräch kann darüber hinaus im Landratsamt, bei den Betroffenen zu Hause oder per Videokonferenz stattfinden.

Kontakt:
Landratsamt Bad Kissingen
Obere Marktstraße 6 | Bad Kissingen
Verfahrenslotse Alexander Altay
Tel. 0971/801-4400
verfahrenslotse@landkreis-badkissingen.de 

Mehr zum Verfahrenslotsen und seinen Aufgaben erfahren Sie hier.
 

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