Herbstzeitlose: Gefahr im Futter

Sie sehen hübsch aus, sind aber eine Gefahr auf Futterweiden - die Blüten der Herbstzeitlosen (Colchicum autumnale) verwandeln im Herbst viele Wiesen und Weiden in ein zartviolettes Blütenmeer. Für viele Menschen sind sie bunte Farbtupfer, die Freude bereiten. Für Futterproduzenten und Futterproduzentinnen stellt die Pflanze ein echtes Problem dar: Jedes Schnittgut, vor allem Heu, Grummet, Silage aber auch gehäckseltes Grünfutter, in dem Herbstzeitlose enthalten ist, darf wegen der starken Giftigkeit der Pflanzen nicht verfüttert werden. Herbstzeitlosen zu bekämpfen und ihrem Wuchs vorzubeugen ist wichtig, um die heimische Futterproduktion zu erhalten.

Pflanze lässt sich gut bestimmen

Dabei hilft, dass die Pflanze gut zu bestimmen ist: Neben der auffälligen Blüte im Herbst sind auch die länglich-fleischigen, tiefgrünen, tulpenähnlichen, breitlanzettlichen und beidseitig glänzenden Blätter im Frühjahr eindeutige Erkennungsmerkmale. Unter den 20 Alkaloiden, die die Herbstzeitlose enthält, befindet sich das für Tiere und Menschen giftige Colchicin. Das in allen Teilen der Pflanze enthaltende Gift wird durch Konservierung in Heu oder Silage nicht abgebaut. Auf der Weide und bei ungehäckseltem Futter meiden die meisten Rinder und Pferde die Pflanze, dort fressen meist nur junge und unerfahrene Tiere die giftige Pflanze.

Ausstechen und entsorgen

In konservierten Futtermitteln nehmen jedoch auch erfahrene Tiere die Giftpflanze auf. Bereits geringe Mengen können zu schweren Erkrankungen oder sogar zum Tod führen. Um der Verbreitung der Herbstzeitlosen entgegenzuwirken und aktuelle Bestände zu bekämpfen, gibt es - je nachdem wie viele Herbstzeitlosen aufkommen - unterschiedliche Methoden.Bei einer geringen Pflanzendichte empfiehlt es sich die Pflanzen mit Knolle (ca. 20 cm im Boden) Anfang Mai auszustechen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Methode ist die effektivste, allerdings ist der Aufwand mit zunehmender Pflanzendichte nicht mehr leistbar. Dann sollten Landwirte einen Frühschnitt durchführen oder frühzeitig mulchen, wenn die Samenkapseln bereits weit genug über der Erde sind, um mit abgeschnitten zu werden (meist Ende April/Anfang Mai).

Schnittgut mit Herbszeitlose

Ist die Fläche im Vertragsnaturschutzprogramm, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Erste Erfolge können bei dieser Methode nach drei Jahren erwartet werden. Des Weiteren führt ein Heuschnitt Anfang Juni über einen Mindestzeitraum von sechs Jahren zu einer deutlichen Reduktion des Herbstzeitlosenbestands. Ebenfalls zu empfehlen ist die Bekämpfung der Blüte im Herbst in Kombination der genannten Methoden. Grundlegend gilt: Schnittgut, das Herbstzeitlose enthält, darf wegen seiner Giftigkeit, weder als Futter verwendet noch in den Verkehr gebracht werden. Deshalb ist eine ordnungsgemäße Entsorgung von Herbstzeitlosenschnitt wichtig. Bei geringen Mengen ist die Entsorgung im Restmüll zu empfehlen. Übersteigt die Menge die Kapazität der Tonne, sollte das Schnittgut in die nächstgelegene Müllverbrennungsanlage gefahren werden. Ob eine Entsorgung in Kompostier- oder Biogasanlagen möglich ist, wird zurzeit noch untersucht.

Informationsabende

Das Biodiversitätszentrum Rhön lädt zusammen mit den unteren Naturschutzbehörden Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld sowie dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d.S. Landwirtinnen und Landwirte zu Informationsabenden ein. In Kurzvorträgen und im gemeinsamen Austausch wird thematisiert, wie sich die Herbstzeitlose auf Grünland zurückdrängen lässt.

  • Informationsabend Landkreis Bad Kissingen: Montag, 9. September, 19 Uhr, Großer Sitzungssaal Landratsamt Bad Kissingen, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen
  • Informationsabend Landkreis Rhön Grabfeld: Mittwoch, 11. September, 19 Uhr, Großer Saal Biodiversitätszentrum Rhön, Marktplatz 11, 97653 Bischofsheim i.d.R.

Es wird um Anmeldung gebeten - per E-Mail unter biodiversitaetszentrum@lfu.bayern.de oder unter Tel. 09772/68994-9004.

Hinweis für Landwirtinnen und Landwirte

Sollten Sie Flächen bewirtschaften, auf denen Herbstzeitlose zu finden sind, bitten wir Sie, dies bei den jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zu melden, die Flächen mittels des Erfassungsbogens auf die Schwere des Befalls zu untersuchen und das Ergebnis an die jeweilige UNB weiterzuleiten. Mithilfe des Erfassungsbogens soll eine regionale Datengrundlage zur Verbreitung und Häufigkeit der Herbstzeitlose geschaffen werden, um die Tragweite des Problems und den notwendigen Handlungsbedarf zu identifizieren.

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