Landwirtschaftliche Pachten werden fällig

In diesen landwirtschaftlichen Pachtverträgen ist als Fälligkeit der jährlichen Pacht der 1. November genannt. Ein gesondertes nochmaliges Anschreiben ist nicht vorgesehen.

Bitte zahlen Sie, soweit nicht bereits geschehen, den für Sie gültigen Pachtbetrag für das laufende Kalenderjahr bis spätestens 01.11.2024 auf ein Konto des Landkreises ein.
 

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