Pünktlich zum Start der Paddelsaison gibt es gute Nachrichten aus dem Landratsamt: Die Allgemeinverfügung vom 09.02.2024 wird aufgehoben. Mit ihr war das Befahren der Fränkischen Saale fast im gesamten Landkreis Bad Kissingen bis auf Weiteres verboten worden. Heißt: Auf der Saale darf ab sofort auch offiziell wieder durchgehend gepaddelt werden.
„In den vergangenen Monaten sind entlang des Flusses stark einsturzgefährdete Bäume und Äste identifiziert und gefällt worden – natürlich unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes“, erklärt Landrat Thomas Bold. „Nun hat das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen die Fällarbeiten mit Unterstützung einer beauftragten Firma vollständig abgeschlossen.“
Somit bewegt sich die Ausübung des sogenannten Gemeingebrauchs (Befahren der Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft) nach Einschätzung des Landratsamts wieder im Rahmen naturtypischer Risiken, das heißt, im gesamten Abschnitt ist keine darüberhinausgehende erhöhte Gefahr mehr erkennbar.
Es können weiterhin Äste und Treibgut im Wasser schwimmen
„Wir weisen in diesem Zusammenhang aber noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten und Befahren der Fränkischen Saale trotzdem grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt“, betont Thomas Schoenwald, Abteilungsleiter Umwelt am Landratsamt Bad Kissingen. Somit müsse jederzeit damit gerechnet werden, dass einzelne Äste und weiteres Treibgut im Wasser schwimmen oder Bäume und Äste abbrechen. „Wir können damit ein mögliches Risiko nicht vollständig ausschließen.“
Die Verbotsschilder an allen Einsetz- und Umsetzstellen im Landkreis Bad Kissingen werden zeitnah durch neue Warnschilder ausgetauscht.
Hintergrund
Gegen die Allgemeinverfügung des Landratsamts Bad Kissingen vom 09.02.24 wurde Klage eingereicht. Deshalb hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Juli 2024 den vorläufigen Beschluss gefasst, dass die Allgemeinverfügung ab 01.03.25 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache durch das Verwaltungsgericht Würzburg keine Wirkung mehr entfaltet – und die Fränkische Saale damit im gesamten Landkreis Bad Kissingen bis zu der endgültigen Gerichtsentscheidung vorerst wieder befahren werden kann. Dieser Beschluss des BayVGH hätte allerdings nur so lange gegolten, bis das Verwaltungsgericht Würzburg im Hauptsacheverfahren ggf. eine andere Entscheidung getroffen hätte.
Da die Gefahren entlang der Saale mittlerweile tatsächlich beseitigt sind, gibt es aus Sicht des Landratsamts nun keine Grundlage mehr, die Sperrung aufrechtzuerhalten. Deshalb geben die Verantwortlichen grünes Licht, die Saale kann also auch offiziell wieder befahren werden.
Nach der Aufhebung der Allgemeinverfügung ist die Hauptsacheentscheidung obsolet.