Ambulante Hilfe zur Pflege: Ab 2019 ist der Bezirk Unterfranken zuständig

Bislang waren für ambulante Hilfen zur Pflege (zum Beispiel Pflegedienste) die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig. Durch die Entscheidung des bayerischen Landtags über das Bayerische Teilhabegesetz ergab sich jetzt eine Änderung: Ab 2019 ist der jeweilige Bezirk für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Für den Landkreis Bad Kissingen ist künftig also der Bezirk Unterfranken zuständig.    

Für Betroffene und Angehörige ändert sich nicht allzu viel und: Sie müssen nichts veranlassen. Sowohl die Zahlungen der Leistungen als auch die Übergabe der Infos sind geregelt.
Die Leistungen zahlen die Landkreise und kreisfreien Städte bis Ende 2018. Ab dem kommenden Jahr übernimmt der Bezirk Unterfranken diese Aufgabe. Die gewährten Leistungen werden zunächst unverändert übernommen. Betroffene müssen nichts weiter veranlassen. Der Landkreis kümmert sich gemeinsam mit dem Bezirk um die reibungslose Übergabe der Akten und um die Übernahme der Leistungen.     
Die neuen Ansprechpartner beim Bezirk Unterfranken werden rechtzeitig mit den Betroffenen, die bereits Leistungen erhalten, Kontakt aufnehmen.

Wer einen neuen Antrag für ambulante Hilfen stellen muss, der kann das noch bis zum Ende des Jahres beim Landratsamt, Sachgebiet „Sozialwesen“ tun. Ab dem 1. Januar 2019 ist dann der Bezirk Unterfranken Ansprechpartner für alle Fragen, Anliegen und Anträge.    

 

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