Fall von Geflügelpest im Landkreis Bad Kissingen

Im Radius des Fundortes wurden bisher keine weiteren toten Vögel aufgefunden. Derzeit geht man von einem Einzelfall aus.  Insgesamt wurden in den vergangenen Wochen  in Bayern 89 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln gemeldet. Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.

Das Veterinäramt weist nochmals eindringlich auf die bestehende Meldepflicht für Geflügelhalter sowie die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung in Haustierbestände hin (siehe Link „Merkblatt für Geflügelhalter“).

 

Nähere Informationen zum Thema Geflügelpest finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: 

 

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