Zweiter Fall von Geflügelpest im Landkreis

Damit handelt es sich um den zweiten Fund im Landkreis Bad Kissingen.Das Tier wurde in der Innenstadt Bad Kissingen, Luitpoldpark, Nähe Sannersteg (Rhön-Klinik) gefunden.

Nachdem der Fundort nicht weit von dem bereits bekannten ersten Nachweis ist, ändert sich an der Anzahl der im Umkreis betroffenen Geflügelhaltungen nichts. Es sind darum vonseiten des Veterinäramtes keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.
Die Stallpflicht und die bekannten Auflagen gelten vorerst weiter. Das Monitoring wird fortgesetzt.


Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht.       
Das Veterinäramt weist nochmals eindringlich auf die bestehende Meldepflicht für Geflügelhalter sowie die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Seuchenverschleppung in Haustierbestände hin (siehe Link „Merkblatt für Geflügelhalter“).        

 

Nähere Informationen zum Thema Geflügelpest finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:  

- Geflügelpest in mehreren bayerischen Landkreisen – Allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet:   https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_2016.htm

- Risikoeinschätzung für Menschen: https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/influenza/h5n8_risikoeinschaetzung.htm

- Geflügelpest: Untersuchungszahlen 2017: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/anzeige_jahr.php

-  Merkblatt für Geflügelhalter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm

 

 

zurück