Vortrag zu den Themen: Elterngeld, Elternzeit, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld

Solche Fragen gehen vielen werdenden Müttern und Vätern durch den Kopf. Immerhin sind Themen wie Elterngeld, Elternzeit, Familiengeld und Krippengeld für viele Neuland oder es gibt seit der Geburt des Geschwisterkindes neue Regelungen.
Um Klarheit zu schaffen, bietet die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt (Landratsamt Bad Kissingen) einen Vortrag zu den Themen Elterngeld, Elternzeit, Bayerisches Familiengeld und Bayerisches Krippengeld an.

Dieser findet in diesem Jahr zweimal statt:

  • Mittwoch, 1. April 2020 (wurde wegen Corona abgesagt)
               
  • Mittwoch, 28. Oktober 2020 (wurde wegen Corona abgesagt)

Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Bad Kissingen, Obere Marktstraße 6.

Referieren werden Sabrina Jacobi und Laura Endres von der Elterngeldstelle am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken in Würzburg.
In ihrem Vortrag werden sie unter anderem Anspruchsvoraussetzungen, Höhe der Leistungen, Bezugsdauer, Berechnungsgrundlagen, mögliche Teilzeitarbeit bzw. Ausbildung oder Studium, Geschwisterbonus und Förderung von Geringverdienern erläutern.
Nach dem circa einstündigen Vortrag besteht die Möglichkeit, individuell Fragen zu besprechen. Die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt/Landratsamt Bad Kissingen steht ebenfalls für Fragen rund um das Thema Schwangerschaft zur Verfügung.
Die Teilnahme an dem Informationsabend ist kostenlos; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hintergrundinformation:
Das Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug
vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.

Daneben gibt es noch zwei Neuerungen: Das Bayerische Familiengeld erhalten seit dem 01.09.2018 alle Familien in Bayern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ersetzt das Betreuungs- und Landeserziehungsgeld in Bayern und beträgt mindestens 250 Euro im Monat pro Kind (ab dem dritten Kind 300 Euro), welches zwischen 13 - 36 Lebensmonate alt ist.

Das Bayerische Krippengeld ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer nach dem BayKiBiG-geförderten Einrichtung oder Tagespflege entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen und eine Einkommensgrenze nicht übersteigen.

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