Informationen des Landratsamtes zur Blauzungenkrankheit

Die Viruskrankheit wird über blutsaugende Insekten (Gnitzen) übertragen und befällt nur Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe und Ziegen. Im Falle eines Ausbruches werden sg. Restriktionszonen mit einem Radius von 150 km um den Fundort angelegt. Bedingt durch die Ausdehnung dieser Restriktionszonen ist mittlerweile fast der gesamte Regierungsbezirk Unterfranken einschließlich des Landkreises Bad Kissingen betroffen.

Für das Verbringen von Tieren gelten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab sofort Beschränkungen, die in einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 21.02.2019 aufgeführt sind. Betroffen sind alle Tierhalter von Rindern, Schafen oder Ziegen.

Nähere Informationen werden auf den Internetseiten des Landratsamtes sowie dem Fachinformationsdienst des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung gestellt.

 

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