Fast 6 Millionen Euro für den Landkreis Bad Kissingen

Wichtig finde ich, dass zum Teil Projekte gefördert wurden, für die es ansonsten keine andere Fördermöglichkeit gegeben hätte. Zudem freut mich die Förderung für die energetische Sanierung des Landratsamtes, die dringend notwendig ist. Auf diesem Wege kommt die Förderung allen Landkreisbürgern zugute“, so Bold.

Der Landkreis Bad Kissingen erhält eine Summe von 5.905.200 Euro, die in insgesamt zwölf Projekte fließen wird.

Ziel des KIP ist es, Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zum Abbau von baulichen Barrieren an kommunalen Einrichtungen zu unterstützen. Im Landkreis Bad Kissingen konzentrieren sich die Fördergelder auf die Bereiche Bildung, Soziales und Verwaltung, wobei energetische Sanierung und Barrierefreiheit eine große Rolle spielen. Mit dabei sind beispielsweise die Grundschule in Wartmannsroth, die Kindertagesstätte in Poppenroth oder das Hammelburger Rathaus.

 

Hintergrundinformation:

Der Bund hat mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24.06.2015 für die Jahre 2015 bis 2018 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände eingerichtet. Auf den Freistaat Bayern entfällt ein Anteil von rund 289 Millionen Euro für 693 Projekte. Unterfrankenweit gehen im Rahmen des KIP  56,4 Millionen Euro an insgesamt 118 Projekte.

Die Mittel wurden anhand von Strukturdaten (Anzahl der Kommunen, Anzahl der Stabilisierungshilfe-Empfänger, Anzahl der Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf) auf die sieben bayerischen Regierungsbezirke aufgeteilt. Auch die Regierung von Unterfranken orientierte sich bei der regionalen Verteilung innerhalb Unterfrankens an diesem Verteilungsschlüssel.

Die Umsetzung erfolgt im Freistaat Bayern über das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP). Mit der Durchführung des Programms wurden die Bezirksregierungen beauftragt. 180 Gemeinden und Gemeindeverbände waren in Unterfranken aufgrund ihrer Haushaltsdaten antragsberechtigt. Außerdem konnten sich auch Schulverbände und Verwaltungsgemeinschaften mit Projekten bewerben, allerdings unter folgender Bedingung: mindestens die Hälfte der Mitgliedsgemeinden musste antragsberechtigt sein.

 

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