Pflicht-Umtausch der Führerscheine

So will es ein EU-Beschluss, um in allen Mitgliedsstaaten Führerscheine nach gleichem Standard einzuführen und um sie gleichzeitig fälschungssicherer zu machen.

Der Umtausch der Papierführerscheine ist nach Geburtsjahren unterteilt:
Vor 1953                    19.01.2033
1953 - 1958               19.01.2022
1959 - 1964               19.01.2023
1965 - 1970               19.01.2024
1971 oder später       19.01.2025

Der Umtausch der Scheckkartenführerscheine ist nach Ausstellungsjahr unterteilt:

1999 - 2001               19.01.2026
2002 - 2004               19.01.2027
2005 - 2007               19.01.2028
2008                          19.01.2029
2009                          19.01.2030
2010                          19.01.2031
2011                          19.01.2032
2012 - 18.01.2013     19.01.2033

Die Fahrerlaubnis bleibt durch den Wechsel unangetastet, eine neue Prüfung ist nicht notwendig. Alle neuen Führerscheine sind künftig nur noch 15 Jahre gültig, wie bereits die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellten Dokumente: ausgenommen hiervon sind die Klassen C und D, die wie bisher alle 5 Jahre verlängert werden müssen. Wer seinen Führerschein nicht umtauscht und dann mit alten Papieren kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Folgende Unterlagen werden zum Umtausch des Führerscheins benötigt: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Für die Ausstellung des neuen Führerscheins ist eine Gebühr in Höhe von 24 Euro fällig.

 

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