Stellungnahme des Landkreises

•    Zu „Bewohner/-innen vom Bürgerspital, Mitglieder vom Senioren-Beirat der Stadt Hammelburg und wir Bewohner-Fürsprecher waren in der Sprechstunde bei Landrat Thomas Bold, um mit ihm über den Erhalt des Bürgerspitals als Senioren- und Pflegeheim zu sprechen….Bedauerlicherweise gab er aber keine konkrete Auskunft.“
→ Für den Sprechtag des Landrats war eine Unterschriftenübergabe angekündigt worden, nicht ein Gespräch mit zahlreichen Teilnehmern, in dem detaillierte Fragen, auch zu anderen Häusern, besprochen werden sollen.
Wenn ein solches Gespräch vereinbart gewesen wäre, wären natürlich auch fachlich zuständige Mitarbeiter aus dem Landratsamt vor Ort gewesen.

•    Zu „Unbeantwortet blieb, wie es sein kann, dass ein vor kurzem generalsaniertes Haus in Euerdorf (Betreiber ist die Carl von Heß’sche Sozialstiftung) ebenfalls Zimmer ohne Sanitär-Anlagen hat?“
→ Diese Baumaßnahme wurde durchgeführt von der Philippischen Altenheim-Stiftung. Der Landrat hatte eine Prüfung zugesagt. Diese hat Folgendes ergeben:
In der genannten Einrichtung in Euerdorf haben besagte Zimmer Anschluss an eine Nasszelle über einen Vorraum, was den Vorgaben der AVPfleWoqG entspricht.
Nach Vorlage eines Gesamtkonzeptes vonseiten des Bürgerspitals Hammelburg wäre auch eine solche Lösung denkbar.

•    Zu „Weshalb beim letzten Umbau des Bürgerspitals die eingereichten Pläne vom Landratsamt genehmigt wurden, obwohl sie nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen?“
→ Die Genehmigung für den Umbau wurde 2004 nach der damaligen Gesetzeslage erteilt. Die Änderungen der AVPfleWoqG traten 2011 in Kraft mit Umsetzungsfrist bis 2016. Bereits mit der Verlängerung bis 2021 wurde dem Bürgerspital Hammelburg eine längere Frist gewährt.

•    Zu „ Wie ist es möglich, dass unter diesen Voraussetzungen Fördergelder aus Steuermitteln gewährt wurden?“
→ Dies geschah nach damaliger Gesetzeslage. Diese Gelder werden von der Regierung von Unterfranken ausgereicht.

•    Zu „Jetzt liegt es beim Stiftungsausschuss, mit der Stadt ein Konzept auszuarbeiten, wie man die Vorgaben bewältigen kann.“
→ Natürlich befürwortet das Landratsamt, dass der Stiftungsausschuss gemeinsam mit der Stadt ein Konzept ausarbeitet. In diesem Zusammenhang ist klar festzustellen, dass die Stiftung bereits in der Vergangenheit ein detailliertes Konzept hätte vorlegen können, bevor das LRA die angegriffenen Bescheide erlassen hatte, sowie es auch andere Heimbetreiber in enger Zusammenarbeit mit der FQA getan haben.

 

 

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