Landkreis Bad Kissingen nimmt Stellung im Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2030

Darin enthalten ist der prognostizierte Strombedarf von 2019 bis 2030 in Deutschland. Dieser Plan ist maßgeblich für die politischen Entscheidungen, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende notwendig sind. Wer braucht wann und wo in Deutschland welche Stromkapazitäten? Klar ist, dass ein Ausbau des bestehenden Stromnetzes nötig ist. Die entscheidenden Fragen sind nur: An welcher Stelle und in welcher Form?

„Der Landkreis Bad Kissingen unterstützt sowohl die Energiewende, als auch das eingeleitete Verfahren zur Anpassung des Netzentwicklungsplans“, bekräftigt Landrat Thomas Bold in seiner Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan Strom 2030. Allerdings wird der Landkreis bereits durch bestehende Anlagen sowie die geplante Gleichstromtrasse SuedLink durchquert. „Deshalb ist es umso wichtiger zu prüfen, ob weitere Ausbaumaßnahmen in unserer Heimat tatsächlich nötig sind“, stellt Landrat Bold fest. Vor allem stellt der Landkreis in seiner Stellungnahme den Bedarf für die geplante Wechselstromleitung P 43 in Frage. Denn: Es ist aktuell nicht nachvollziehbar, dass diese neue Stromtrasse tatsächlich gebraucht wird. Die vorläufige Prüfung der Bundesnetzagentur geht von einer ungleichgewichtigen Verteilung der Erzeugungskapazität der Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee aus. Damit steht unter anderem die Begründung des Bedarfs für die P 43 in Frage. Weiterhin wäre es aus Sicht des Landkreises sinnvoller, den zusätzlichen Strom mit einem Endpunkt in einem Ballungsgebiet gleich dorthin zu führen, wo er benötigt wird.

Gleichzeitig appelliert der Landrat an die Bundesnetzagentur, Alternativen nicht vorzeitig auszuschließen. Auch wenn sich die Agentur ausschließlich für die Betrachtung des Strommarktes zuständig sieht, gilt es weiter zu denken: Wo können beispielsweise Schnittstellen zur Gasnetzplanung geschaffen werden? Warum sollten Synergieeffekte in der Planung erst gar nicht bedacht werden? Vor allem aber muss auch der Ausbau bestehender Leitungen vor einem Neubau in neuer Trasse in Betracht gezogen werden.
Wichtig ist, die Bevölkerung nicht zu täuschen, was die mögliche Gestaltung der P 43 angeht, findet der Landrat. „Die von Bundes- und Landespolitik in Aussicht gestellte umfangreiche Erdverkabelung von P 43 lässt sich auf der gegenwärtigen gesetzlichen Grundlage und den technischen Standards nicht realisieren“, erklärt Bold. Bislang ist es – anders als bei der Gleichstromleitung SuedLink - nicht möglich, eine Wechselstromleitung über eine solch lange Distanz unterirdisch zu verlegen. „Deshalb müssen die Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass für den Neubau einer 380-kV-Doppelleitung eine neue Trasse als Freileitung nötig ist. Dies wäre mit einem massiven Eingriff in Natur und Landschaft im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön verbunden. Diese Durchschneidung unseres Landschafts- und Lebensraums durch eine Freileitung - deren Notwendigkeit nicht nachgewiesen ist – wäre nicht nachvollziehbar; weder für mich als Landrat, noch für die Kreisräte und Kreisrätinnen oder die betroffenen Kommunen und vor allem nicht für die Bürgerinnen und Bürger, die die Trasse vor die Haustür bekommen“, fasst Landrat Bold die Stellungahme zusammen.
Ob und inwieweit die Argumente des Landkreises bei der Bundesnetzagentur Gehör finden, bleibt im weiteren Verfahren abzuwarten.

Aktuelle Informationen hält der Landkreis auf seiner Homepage unter „Aktuelle Meldungen“ → P 43 bereit. Auch läuft die Unterschriftenaktion gegen die geplante P 43 noch bis Ende Oktober 2019. Die Liste steht ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises unter „Downloads“ als PDF zum Herunterladen bereit. Die Listen können Sie nach dem Ausfüllen einscannen oder abfotografieren und an pressestelle@kg.de mailen.

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