E-Fahrzeuge im kommunalen Fuhrpark – Welche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung gibt es?

Die Erstellung des Interkommunalen Elektromobilitätskonzepts des Landkreises Bad Kissingen und seiner Kommunen ist weit fortgeschritten. Zuletzt stand das Thema öffentliche Ladeinfrastruktur auf der Tagesordnung. Nun rückt der Fuhrpark noch einmal in den Fokus. Es wird geprüft, welcher Weg vor dem Hintergrund einer möglichen Kooperation bei der Beschaffung am geeignetsten ist.

Beim letzten Treffen der beteiligten Kommunen stand zuerst in einem Fachvortrag die Frage im Raum: Macht  eine gemeinsame Beschaffung überhaupt Sinn? Falls Ja: Wie könnte diese aussehen und welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten?
Für das anspruchsvolle Thema der Vergabe kam ein Berater der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held, Dr. Roman Ringwald, spezialisiert auf Energie- und Infrastrukturrecht sowie Vergabe im Bereich Elektromobilität, nach Bad Kissingen und informierte umfassend.        

Ein Elektroauto im Fuhrpark einzusetzen, bedeutet sich mit zukunftsweisenden Technologien auseinanderzusetzen. Das heißt: Man muss recherchieren, was der Markt zu bieten hat. Gleichzeitig muss man überlegen, wie und in welchem Maße die aktuellen Technologien mit dem Mobilitätsverhalten der Kommune vereinbar sind.  
Das gemeinsame Ziel, an dem die Kommunen und der Landkreis arbeiten, bedeutet, neue Wege zu beschreiten und sich auf einem Gebiet auszuprobieren, das sich derzeit rasant weiterentwickelt. Es geht darum, die Verkehrswende am eigenen Fuhrpark auszutesten und den Bürgern zu zeigen, wo und wie das E-Auto eingesetzt werden kann.     
Dass dies theoretisch sinnvoll ist, hat die vorangegangene Analyse ergeben. Bei den meisten Kommunen liegt ein Potential für Elektromobilität vor. Sogar die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen wäre möglich.
Nun wurde diskutiert, wie die wirtschaftliche Umrüstung, also die Anschaffung ausgewählter Fahrzeuge, am besten gelingen kann und was alles dafür getan werden muss. Denn wie jede andere Neuerung ist auch die stückweise Umstellung auf E-Mobilität mit Arbeit und einem hohen Organisationsaufwand verbunden.    
„Ziel ist es, eine landkreisweite Strategie zu entwerfen, von der alle Kommunen profitieren“, erklärt Landrat Thomas Bold. Wünschenswert wäre es, so Landrat Bold weiter, einen Kostenvorteil gegenüber der Einzelbeschaffung von E-Fahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur zu erreichen.   
Dr. Ringwald ist zuversichtlich: „Den Kommunen des Landkreises Bad Kissingen bieten sich mehrere Lösungen für die interkommunale Beschaffung von E-Fahrzeugen. Wesentlich ist: Der landkreisweite Einsatz von E-Fahrzeugen in Verwaltungen hat großen Vorbildcharakter.“

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Bilder: Sarina Hüben

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