Sportförderung 2019 (Vereinspauschale) des Landes Bayern und des Landkreises Bad Kissingen

Für die Beantragung der Förderung ist die Vorlage der Original-Übungsleiterlizenzen zum o. g. Antragstermin zwingend erforderlich. Anträge und/ oder Übungsleiterlizenzen, die nach diesem Termin eingehen, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Die Antragsformulare für das Förderverfahren 2019 werden demnächst an die Sport treibenden Vereine verschickt.

Bei zusätzlichem Bedarf können weitere Antragsformulare bei der Kommunalen Jugendarbeit – Sportförderung (Klosterweg 13, 97688 Bad Kissingen-Hausen, Tel.-Nr.:  0971/801-7012, Fax-Nr.:  0971/801-7011) des Landratsamtes Bad Kissingen angefordert werden.

Diese Dienststelle steht auch für Detailinformationen zum Förderverfahren zur Verfügung.

 

 

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