Corona in Bayern

Vom 1. März an gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) wurde mit Wirkung zum 1. März 2023 aufgehoben. Da der Bund die Testnachweispflichten zu diesem Datum auslaufen lässt, entfällt auch die Notwendigkeit, die bayerischen Ausnahmen von der Testnachweispflicht festzulegen. Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen ist kein Test mehr erforderlich.

Die ganze Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums lesen Sie hier.

 

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