Sie planen zukünftig Investitionen für Ihr Unternehmen?

Sie haben eine Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, einen Dorfladen oder einen Pflegedienst? Sie haben einen Handwerksbetrieb, einen Floristikladen, ein Friseurgeschäft, sind Physiotherapeut oder Ähnliches und decken die Grundversorgung in einem Dorf ab?

  • Sie sind ein kleines Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern, haben einem Jahresumsatz der unter 2 Mio. € liegt und bei Ihren geplanten Vorhaben sind die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und die Gesamtfinanzierung gewährleistet?
  • Dann könnte für Sie als Kleinstunternehmer der Grundversorgung von Dörfern eine Fördermöglichkeit der Ländlichen Entwicklung Bayerns in Frage kommen.
  • Förderbar sind Ausgaben für Investitionen von mindestens 10.000 €, die Förderhöchstsumme ist 200.000 €, der Fördersatz kann bis zu 35% betragen.

Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen finden sich im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung (Link: Antragstellung und Formulare – Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung).
Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antragsunterlagen auch beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken angefordert werden.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Förderung beantragen möchten, dann wenden Sie sich gerne an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken.

Ansprechpartner:

Herr Maximilian Jungwirth Herr Joachim Kern
Telefon: 0931 4101-422 Telefon: 0931 4101-417
Maximilian.Jungwirth@ale-ufr.bayern.de Joachim.Kern@ale-ufr.bayern.de
Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen   Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen



    
 

 

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