Denkmalschutz


So kann Denkmalschutz aussehen!

SchreinerschHaus
Denkmalgeschütztes Haus im Landkreis Bad Kissingen (Schreinersch-Haus, Machtilshausen)
vor und nach der Instandsetzung


Wer ein Baudenkmal oder z. B. auch ein Flurdenkmal besitzt oder Anlagen, die sich in der Nähe eines Baudenkmales bzw. im Bereich eines Denkmalensembles befinden, darf an diesen Anlagen keine Veränderung ohne vorherige Erlaubnis des Landratsamtes – Untere Denkmalschutzbehörde – vornehmen. Dies gilt auch, wenn diese Änderungen im Übrigen baugenehmigungsfrei bzw. beim Abbruch anzeigepflichtig oder anzeigefrei sind.

Sind die Arbeiten baugenehmigungspflichtig, so entfällt das Erlaubnisverfahren nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.

Ebenso bedarf der Erlaubnis, wer auf einem Grundstück Erdarbeiten vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet, dass sich dort Bodendenkmäler befinden.

Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, diese gemäß Art. 8 DSchG unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.

Antragsformulare für die Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen sind beim Landratsamt erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.

Die Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler können die Leistungskraft der Eigentümer/innen überschreiten. Um diese Belastungen zu mindern, gibt es Finanzhilfen durch Zuschüsse, Darlehen oder Steuervergünstigungen.

Das Landratsamt berät Sie in diesen Fragen gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und hilft Ihnen beim Zuschussverfahren. Die wichtigsten Voraussetzungen für Zuschussanträge sind in einem Merkblatt zusammengefasst. Die nötigen Zuschussanträge erhalten Sie beim Landratsamt Bad Kissingen oder können hier heruntergeladen werden.

Wegen der Einzelheiten zu Steuervergünstigungen wenden Sie sich bitte an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Bamberg, Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf b. Bamberg, erteilt.

Für Objekte, die im Bereich der Großen Kreisstadt Bad Kissingen liegen, ist die Stadt Bad Kissingen selbst Untere Denkmalschutzbehörde.

Online-Formulare:

PDF-Dokumente zu diesem Thema:


Rechtliche Beratung und Terminvereinbarung für Ortstermine:

Für die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnisse, Bearbeitung von Zuschussanträgen für die Sanierung bzw. Instandsetzung von Denkmälern sowie die rechtzeitige, telefonische Vereinbarung von Ortsterminen zur fachlichen Beratung sind Ansprechpartner:

  • für alle Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen:
    (Erreichbarkeit: Mo - Do, 8 - 12 Uhr)
    Frau Kerstin Bühner
    Tel: 0971/801-4130

Fachliche Beratung:

Für die fachliche Beratung bei Renovierungsmaßnahmen und geplanten baulichen Veränderungen sind Ansprechpartner

  • beim Landratsamt Bad Kissingen:
    Herr Andreas Fuchs
    Tel: 0971/801-4160

  • beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege:
    Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
    Herr Christian Schmidt
    Außenstelle Bamberg, Schloss Seehof
    96117 Memmelsdorf
    Tel: 0951/4095-21


Denkmalliste

Die Bayerische Denkmalliste ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Denkmäler. Sie bildet die Grundlage für die kartografische Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler im Bayerischen Denkmal-Atlas. Hier können Sie selbständig überprüfen, ob ein Gebäude als Denkmal eingetragen ist oder an welcher Stelle sich archäologische Denkmäler befinden.

Eine tagesaktuelle Übersicht über die Denkmäler im Landkreis finden Sie auch hier

Wichtiger Hinweis!
Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste und von der Kartierung im Bayerischen Denkmal-Atlas ab. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Die Verwendung des Bayerischen Denkmal-Atlas ersetzt nicht die Beteiligung der zuständigen Genehmigungs- und Denkmalfachbehörden. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege.

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