Welche Fördermöglichkeiten beim Neubau oder Erwerb von Eigenheimen/Eigentumswohnungen bzw. bei der Wohnraumanpassung für Menschen mit Behinderung gibt es?


Hier können Sie über den Förderlotsen der BayernLabo die Förderfähigkeit prüfen und einen digitalen Antrag stellen: https://apps.bayernlabo.de/foerderlotse/ 
 

Staatliche Förderprogramme für eigengenutzten Wohnraum:

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

  • Staatliches Baudarlehen

    Der Freistaat Bayern gewährt über die Bayern Labo im Bayerischen Wohnungsbauprogramm auf der Basis des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) unter anderem befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von
    - Einfamilienhäusern,
    - Zweifamilienhäusern (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) und
    - Eigentumswohnungen.

    Grundlagen dieser Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind die Wohnraumförderungsbestimmungen - WFB - 2022.

    Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden Haushalts abhängt. Das Darlehen darf
    - beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und
    - beim Zweiterwerb höchstens 40 %
    der förderfähigen Kosten betragen und ist während der 15jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes mit jährlich 0,5 % zu verzinsen. Die Tilgung beträgt jährlich 1 % bzw. 2 %. Nach der 15jährigen Belegungsbindung des geförderten Objektes wird der Zinssatz grundsätzlich an den Kapitalmarktzins angepasst. Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind.

    Ein die Darlehnsförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten erhalten Sie:
    • beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb)
    • für einen Ersatzneubau
    • für einen Neubau auf einer Konversionsfläche oder innerörtlichen Brachfläche

      Weitere Infos gibt es hier.

       
  • Leistungsfreies Baudarlehen

    Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung können Eigentümer ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten (im Ergebnis ein Zuschuss). Der geförderte Wohnraum muss 5 Jahre von einem Menschen mit Behinderung belegt werden.

    Als bauliche Maßnahmen gelten z. B. der
    - Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (Bad, WC),
    - Einbau eines Aufzugs, Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer,
    - Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt).

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum

Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen

Die Bayern Labo fördert im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit Unterstützung des Freistaats Bayern und der KfW Förderbank den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von
- Einfamilienhäusern,
- Zweifamilienhäusern (nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung) und
- Eigentumswohnungen
durch befristet zinsverbilligte Darlehen. Grundlagen dieser Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind die Richtlinien für das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum.

Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ist an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden Haushalts abhängt. Das Darlehen darf höchstens 1/3 der veranschlagten Gesamtkosten sowie maximal 150.000 Euro betragen.

Den aktuellen Zinssatz erfahren Sie bei uns oder direkt bei der Bayern Labo.

Für beide Darlehen gilt:

Es ist nicht möglich, ein Objekt ausschließlich mit Fremdmitteln zu finanzieren. Die Eigenleistung (Bargeld, bezahltes Grundstück etc.) soll mindestens 25 v.H. der Gesamtkosten betragen. Unter besonderen Umständen kann eine geringere Eigenleistung zugelassen werden, jedoch nicht weniger als 15 v.H. (ohne Selbsthilfeleistungen). Die sich aus der Finanzierung und Bewirtschaftung des Objektes ergebende Belastung muss außerdem auf Dauer tragbar erscheinen.

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