EU-Richtlinie Industrieemissionen - Eigenständige Abwasseranlagen

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) fordert in Artikel 23 von den Mitgliedstaaten die Einführung eines Systems für Umweltinspektionen, das die Prüfung der gesamten Bandbreite an Auswirkungen der zu überwachenden Anlagen auf die Umwelt umfasst.

Zur Umsetzung der Regelungen dieser Richtlinie hat die Bundesregierung für das wasserrechtliche Verfahren bei der Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen die Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV vom 2. Mai 2013 erlassen.

Die §§ 8 und 9 IZÜV regeln die Überwachung von eigenständig betriebenen industriellen Abwasserbehandlungsanlagen sowie Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen aus Industrieanlagen, die der IE-Richtlinie unterfallen (IE-Anlagen). Gemäß § 9 Abs. 2 IZÜV sollen auf der Grundlage des Überwachungsplanes Überwachungsprogramme erstellt und regelmäßig aktualisiert werden, mit denen die von IE-Anlagen oder deren Gewässerbenutzungen ausgehenden Umweltrisiken systematisch beurteilt werden und die Häufigkeit der Vor-Ort-Besichtigungen angegeben wird.

Die Regierung von Unterfranken hat einen Überwachungsplan für alle in Unterfranken betroffenen eigenständigen Abwasseranlagen erstellt und kann unter dem Unterpunkt Downloads/Links eingesehen werden.

Das aus dem Überwachungsplan entwickelte Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen kann ebenfalls unter dem Unterpunkt Downloads/Links eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen:

Downloads/Links:

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