Pflegekinderwesen

Wir freuen uns über alle Anfragen von Familien/Personen, die sich vorstellen können, Kindern als Pflegefamilie ein vorübergehendes oder dauerhaftes Zuhause zu geben. Voraussetzung ist, dass Sie im Landkreis Bad Kissingen leben.

Sofern Sie sich über die Tätigkeiten einer  Vollzeit-, Wochen- bzw. Bereitschaftspflegefamilie näher informieren bzw. sich hierfür bewerben möchten, stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung (siehe Kasten rechts).

Bitte beachten Sie, dass die MitarbeiterInnen häufig im Außendienst sind und wir Ihnen deshalb vor einem Besuch eine Terminabsprache empfehlen. Gerne können Sie Ihre Kontaktdaten auf den Anrufbeantwortern hinterlassen und die MitarbeiterInnen rufen zurück.

⇒ Kontaktformular bei Interesse zur Aufnahme von Pflegekindern
 

Bereitschaftspflege: Pflege auf Zeit

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder plötzlich in Not geraten und damit von einem Tag auf den anderen Schutz und Geborgenheit benötigen. Das Jugendamt gibt diese Kinder dann vorübergehend bei sogenannten Bereitschaftspflegefamilien in Pflege. Das passiert meist sehr kurzfristig.

Weil diese Situationen nicht vorhersehbar sind, erfordern sie von der Bereitschaftspflegefamilie ein hohes Maß an Flexibilität und Engagement. Die Familie sollte außerdem unter anderem Erfahrung im Umgang mit Kindern und ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben, herzlich und geduldig sein. Die Familienform spielt keine Rolle.

Während die Kinder in der Bereitschaftspflegefamilie leben, arbeitet das Jugendamt eng mit den sorgeberechtigten Elternteilen und anderen beteiligten Stellen zusammen. Dabei geht es unter anderem um mögliche weiterführende Jugendhilfemaßnahmen und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie.

Die Bereitschaftspflegefamilien bekommen für die Zeit, in der sie sich um die Kinder kümmern, ein Bereitschaftspflegegeld. Es wird ab dem Zeitpunkt des Hilfebeginns für einen begrenzten Zeitraum gewährt. Im Anschluss gilt die Pflegepausche für die reguläre Vollzeitpflege.

Vollzeitpflege / Kurzzeitpflege

Wenn Eltern trotz fachlicher Unterstützung nicht in der Lage sind, eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung selbst zu gewährleisten und die Hilfe für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich und geeignet ist, haben die Personensorgeberechtigten Anspruch auf Hilfe zur Erziehung.

Vollzeitpflege wird als „Familienpflege“ verstanden und zur Erfüllung o.g. Rechtsanspruchs als Erziehungshilfe geleistet. Aus der Wortwahl -Familienpflege- folgt, dass sie durch Familien auf privater Ebene geleistet wird. Eine Familie versorgt und betreut für eine andere Familie deren Kinder. Sie unterscheidet sich dabei von den anderen Jugendhilfearten dadurch, dass sie vorwiegend nicht durch professionelle pädagogische Mitarbeiter erbracht wird.

Mit dem Wechsel von der Herkunftsfamilie in die Pflegefamilie wird unter anderem auch ein bedeutsamer Wechsel der Lebenswelten vollzogen. Dabei ist es eine der wichtigsten Aufgaben, dem Kind oder Jugendlichen durch ein Zusammenwirken beider Familien zumindest ein Stück seiner bisherigen Lebenswelt zu erhalten.

Hinter dem Begriff „Vollzeitpflege“ verbirgt sich eine Vielfalt unterschiedlicher Hilfearrangements, die von der kurzfristigen Aufnahme bis hin zur langfristigen Lebensperspektive für das Kind reichen können.

Je nach Alter des Kindes erhalten Pflegeeltern für die Betreuung in Vollzeitpflege ein monatliches Pflegegeld. Bei der Wochenpflege reduzieren sich die Pflegesätze anteilig.

zurück