Leistungen zur Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

BAföG

Mit Hilfe von BAföG soll jungen Menschen ermöglicht werden, genau die Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht – auch wenn die Eltern sie nicht finanziell unterstützen können. 

BAföG können neben Studierenden auch Schülerinnen und Schüler erhalten. Studierende müssen sich hierzu an das jeweilige Studentenwerk wenden; für Schülerinnen und Schüler ist das Landratsamt zuständig. 

Schülerinnen und Schüler können BAföG beziehen, wenn sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen Schulabschluss an einer weiterführenden Schule erreichen wollen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das jedoch erst ab Klasse 10 und auch nur dann, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann.

Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Beantragung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Der Antrag ist dabei spätestens in dem Monat zu stellen, in dem die Ausbildung beginnt. Eine Förderung für zurückliegende Monate ist grundsätzlich nicht möglich. 

Den Antrag stellen Sie am besten online unter BAföG digital. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der BundID, die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent unterstützt Sie im Online-Verfahren bei jedem Schritt. Notwendige Dokumente können Sie dort hochladen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern und  die Vollständigkeit vor Antragstellung gegenzuprüfen.

Weitere Informationen rund um das BAföG finden Sie unter www.bafög.de.


AFBG („Aufstiegs-BAföG“)

Das sog. Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) fördert altersunabhängig all diejenigen, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine Fortbildungsprüfung (z. B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in) vorbereiten. Gefördert werden dabei Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse vorbereiten. 

Die Förderung erfolgt zum einen Teil als Zuschuss, zum anderen Teil als zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sowie die Materialkosten des Meisterprüfungsprojekts werden dabei einkommens- und vermögensunabhängig gefördert. Bei bestandener Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen.

Für Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich Förderung für den monatlichen Lebensunterhalt beantragt werden. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Der Antrag ist spätestens in dem Monat zu stellen, in dem die Fortbildung beginnt. Eine Förderung für zurückliegende Monate ist grundsätzlich nicht möglich. 

Zuständig für Ihren Antrag ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Wohnsitz haben. 

Den Antrag stellen Sie am besten online unter AFBG digital. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der BundID, die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent unterstützt Sie im Online-Verfahren bei jedem Schritt. Notwendige Dokumente können Sie dort hochladen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern und  die Vollständigkeit vor Antragstellung gegenzuprüfen.

Weitere Informationen rund um das AFBG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
 

zurück