Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten


Als Ausfluss der Altenhilfe- und Pflegebedarfsplanung kann der Landkreis Bad Kissingen auf Antrag in einem in Förderrichtlinien festgelegten Umfang und unter gewissen Voraussetzungen im Bereich der vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtungen Maßnahmen zur Schaffung von bedarfsgerechten Pflegeplätzen durch Neu- oder Umbau sowie Maßnahmen zur Modernisierung bestehender bedarfsgerechter Einrichtungen fördern.

Auf Antrag können auch ambulante Dienste unter bestimmten Voraussetzungen für die Investitionskosten entsprechend den Förderrichtlinien des Landkreises Bad Kissingen jährliche Zuschüsse erhalten.

 

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