Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:
- Kostenübernahme für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung.
- Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schüler und für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
- persönlicher Schulbedarf (ausgenommen: Verbrauchsmaterialien).
- Schülerbeförderungskosten (soweit sie nicht von Dritten übernommen werden).
- Lernförderung/geförderter Nachhilfeunterricht.
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Leistungen können beantragen:
- Sozialgesetzbuch II - Leistungsbezieher (Hartz IV)
- Sozialgesetzbuch XII - Leistungsbezieher (Grundsicherung/Sozialhilfe)
- Leistungsbezieher nach dem WoGG (Wohngeld/Lastenzuschuss)
- Leistungsbezieher von Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz
Leistungsantrag/Leistungsbeginn:
Die Leistungen werden grundsätzlich auf Antrag und ab Antragsmonat gewährt.
Mit dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über den Bezug von SGB II-, SGB XII-, Kinderzuschlags- oder Wohngeld-Leistungen einzureichen.
Downloads:
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Hinweise zu Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen
- Anlage A - Bescheinigung Klassenfahrt
- Anlage B - Bestätigung Lernförderung
- Anlage B - Gesonderte Bestätigung der Schule zum Lernförderbedarf
- Anlage C - Mittagsverpflegung
- Anlage D - Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben
- Anlage E - Schulbedarfspaket (Wohngeld- u. Kinderzuschlagsempfänger)