Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die beantragte Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen,
Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung
- Bei der Antragstellung muss die Identität des Antragstellers stets überprüft werden können. Bringen Sie zu Vorsprachen daher immer einen entsprechenden Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) mit.
- Der Antrag kann nur bei vollständiger Vorlage aller Antragsunterlagen (abschließend) bearbeitet werden. Denken Sie bitte daher daran alle notwendigen Antragsunterlagen einzureichen bzw. die entstehenden Gebühren umgehend zu begleichen (Bar- oder Karten-Zahlung möglich).
- Für Herstellung und Auslieferung des neuen Führerscheins an die Fahrerlaubnisbehörde durch die Bundesdruckerei müssen Sie mit ca. 3 Wochen rechnen.