Allgemeine Hinweise

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die beantragte Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen,

Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).


Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

  • Bei der Antragstellung muss die Identität des Antragstellers stets überprüft werden können. Bringen Sie zu Vorsprachen daher immer einen entsprechenden Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) mit.
     
  • Der Antrag kann nur bei vollständiger Vorlage aller Antragsunterlagen (abschließend) bearbeitet werden. Denken Sie bitte daher daran alle notwendigen Antragsunterlagen einzureichen bzw. die entstehenden Gebühren umgehend zu begleichen (Bar- oder Karten-Zahlung möglich).
     
  • Für Herstellung und Auslieferung des neuen Führerscheins an die Fahrerlaubnisbehörde durch die Bundesdruckerei müssen Sie mit ca. 3 Wochen rechnen.

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