Sie benötigen immer
- einen gültigen Personalausweis mit gültiger Anschrift (Hauptwohnsitz) oder
- einen gültigen Reisepass.
Ebenso ist bei allen Vorgängen bei denen ein Kennzeichen zugeteilt wird, ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vom Kontoinhaber vorzulegen. (ausgenommen für Kurzzeit). Der SEPA-Lastschriftmandat ist bei den Vordrucken aufrufbar, ausfüllbar und ausdruckbar.
Bei Erledigung der Angelegenheit durch eine von Ihnen beauftragte Person (auch bei Ehegatten) ist eine Vollmacht und Ausweis vom Halter vorzulegen.
Bei Zulassung auf eine Firma (z.B. GmbH, KG usw.) wird zusätzlich ein Auszug aus dem Handelszentralregister und die Gewerbeanmeldung benötigt, bei Zulassung auf Minderjährige die Einverständniserklärung und die Unterschrift(en) des/der Erziehungsberechtigten.
Bei Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen wird von Seiten der Zulassungsbehörde vom Halter des Fahrzeuges die Abgabe einer Versicherung an Eides statt (EV) verlangt. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung
Neben diesen Unterlagen benötigen Sie bei der/beim
Zulassung eines Neufahrzeuges |
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) |
Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland |
eVB, Ausländische Fz.-Papiere bzw. Ursprungszeugnis od.Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht notwendig bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten), Kaufvertrag bzw. Originalrechnung, Umsatzsteuererklärung. |
Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland |
eVB, Unbedenklichkeitsbescheini-gung des Zollamtes (nicht notwendig bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten), Kaufvertrag bzw. Originalrechnung, Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate oder deren Laufzeit nicht mehr als 6000 km beträgt), evtl. ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen. |
Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist noch zugelassen) |
eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt) |
Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist außer Betrieb gesetzt) |
eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), evtl. vorherige Kennzeichen |
Umschreibung eines Fz. das bisher außerhalb des Zulassungsbezirkes zugelassen war |
eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), Kennzeichenschilder |
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz.´(Fz. – u. Halterdaten sind noch im Zentralregister beim KBA gespeichert) |
eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), Kennzeichenschilder |
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz. (Fz. – u. Halterdaten sind nicht mehr im Zentral-register beim KBA gespeichert/in der Regel nach 7 Jahren) |
eVB, Übereinstimmungsbescheini-gung (COC-Papier), Datenblatt, bzw. Bescheinigung über die Einzelgenehmigung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO bzw. Fz.-Schein/ZB I bzw. Fz.-Brief/ZB II, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt) |
Zuteilung Kurzzeitkennzeichen |
Fz.-Schein/ZB I bzw. Fz.-Brief/ZB II (mindestens in Kopie) eVB, Nachweis über gültige HU. |
Zuteilung Ausfuhrkennzeichen |
Versicherungsbestätigung, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I Nachweis über gültige HU (Kopie genügt) |
Zuteilung Rotes Kennzeichen 06er an Kfz-Händlerund Dienstleister |
Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung |
Zuteilung Rotes Kennzeichen 07er für Oldtimer-Fahrzeuge |
Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung |
Zuteilung "H-Kennzeichen" für Oldtimer |
eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), Gutachten nach § 23 StVZO |
Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden |
Fz.-Schein/ZB I, Kennzeichen |
Verlust Kfz-Brief/ZBII |
Kfz-Schein / ZB I |
Verlust Kfz-Schein/ZBI |
Kfz-Brief / ZB II, Nachweis über HU (Kopie genügt) |
Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Namensänderung |
Kfz-Schein / ZB I, Kfz-Brief /ZB II, Nachweis über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde usw.) Nachweis über HU (Kopie genügt) |
Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Adressänderung |
Kfz-Schein / ZB I, Kfz-Brief/ZB II nur wenn es noch keine EU-Papiere sind, Nachweis über HU (Kopie genügt) |
Eintrag von technischen Änderungen |
Technisches Gutachten der Änderung, Fz.-Schein/ZB I, Fz.-Brief/ZB I, Nachweis über HU (Kopie genügt) |
Umkennzeichnung des Fahrzeuges wg. Verlust/Diebstahl der Kennzeichen |
Fz.-Schein / ZB I, Fz.-Brief / ZB II Diebstahlanzeige (falls eine von der Polizei aufgenommen wurde), bei Verlust EV, evtl. noch vorhandenes Kennzeichen, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt) |
Erneuerung von Stempelplaketten |
Fz.-Schein / ZBI, Kennzeichen, Nachweis über HU (Kopie genügt) |