Benötigte Unterlagen

Sie benötigen immer

  • einen gültigen Personalausweis mit gültiger Anschrift (Hauptwohnsitz) oder
  • einen gültigen Reisepass.

Ebenso ist bei allen Vorgängen bei denen ein Kennzeichen zugeteilt wird, ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vom Kontoinhaber vorzulegen. (ausgenommen für Kurzzeit). Der SEPA-Lastschriftmandat ist bei den Vordrucken aufrufbar, ausfüllbar und ausdruckbar.

Bei Erledigung der Angelegenheit durch eine von Ihnen beauftragte Person (auch bei Ehegatten) ist eine Vollmacht und Ausweis vom Halter vorzulegen.      

Bei Zulassung auf eine Firma (z.B. GmbH, KG usw.) wird zusätzlich ein Auszug aus dem Handelszentralregister und die Gewerbeanmeldung benötigt, bei Zulassung auf Minderjährige die Einverständniserklärung und die Unterschrift(en) des/der Erziehungsberechtigten.

Bei Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen wird von Seiten der Zulassungsbehörde vom Halter des Fahrzeuges die Abgabe einer Versicherung an Eides statt (EV) verlangt. Die Abgabe einer Versicherung an Eides statt ist keine vertretbare Handlung

Neben diesen Unterlagen benötigen Sie bei der/beim

Zulassung eines Neufahrzeuges

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),  Zulassungsbescheinigung Teil  II (ZB II) Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

eVB, Ausländische Fz.-Papiere bzw. Ursprungszeugnis od.Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht notwendig bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten), Kaufvertrag bzw. Originalrechnung, Umsatzsteuererklärung.

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland

eVB, Unbedenklichkeitsbescheini-gung des Zollamtes (nicht notwendig bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten),  Kaufvertrag bzw. Originalrechnung, Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fz. aus EG-Mitgliedsstaaten deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate oder deren Laufzeit nicht mehr als 6000 km beträgt), evtl. ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen. 

Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist noch zugelassen)

eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Umschreibung eines Fz. innerhalb des Zulassungsbezirkes (Fz. ist außer Betrieb gesetzt)

eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), evtl. vorherige Kennzeichen

Umschreibung eines Fz. das bisher außerhalb des Zulassungsbezirkes zugelassen war

eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), Kennzeichenschilder

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz.´(Fz. – u. Halterdaten sind noch im Zentralregister beim KBA gespeichert)

eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), Kennzeichenschilder

Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fz. (Fz. – u. Halterdaten sind nicht mehr im Zentral-register beim KBA gespeichert/in der Regel nach 7 Jahren)

eVB, Übereinstimmungsbescheini-gung  (COC-Papier), Datenblatt, bzw. Bescheinigung über die  Einzelgenehmigung bzw. Gutachten nach § 21 StVZO bzw. Fz.-Schein/ZB I bzw. Fz.-Brief/ZB II, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Zuteilung Kurzzeitkennzeichen

Fz.-Schein/ZB I bzw. Fz.-Brief/ZB II (mindestens in Kopie) eVB, Nachweis über gültige HU.
Bei Neufahrzeugen Original ZII oder COC-Papier erforderlich

Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

Versicherungsbestätigung, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I Nachweis über gültige HU (Kopie genügt)

Zuteilung Rotes Kennzeichen 06er an Kfz-Händlerund Dienstleister

Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung

Zuteilung Rotes Kennzeichen 07er für Oldtimer-Fahrzeuge

Setzen Sie sich diesbezüglich mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung

Zuteilung "H-Kennzeichen" für Oldtimer

eVB, Fz.-Brief/ZB II, Fz.-Schein/ZB I, Nachweis über gültige HU (Kopie genügt), Gutachten nach § 23 StVZO

Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt werden

Fz.-Schein/ZB I, Kennzeichen

Verlust Kfz-Brief/ZBII

Kfz-Schein / ZB I

Verlust Kfz-Schein/ZBI

Kfz-Brief / ZB II, Nachweis über HU (Kopie genügt)

Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Namensänderung

Kfz-Schein / ZB I, Kfz-Brief /ZB II, Nachweis über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde usw.) Nachweis über HU (Kopie genügt)

Berichtigung der Fz.-Papiere wg. Adressänderung

Kfz-Schein / ZB I, Kfz-Brief/ZB II nur wenn es noch keine EU-Papiere sind, Nachweis über HU (Kopie genügt)

Eintrag von technischen Änderungen

Technisches Gutachten der Änderung, Fz.-Schein/ZB I, Fz.-Brief/ZB I, Nachweis über HU (Kopie genügt)

Umkennzeichnung des Fahrzeuges wg. Verlust/Diebstahl der Kennzeichen

Fz.-Schein / ZB I, Fz.-Brief / ZB II Diebstahlanzeige (falls eine von der Polizei aufgenommen wurde),  bei Verlust EV, evtl. noch vorhandenes Kennzeichen, Nachweis über  gültige HU (Kopie genügt)

Erneuerung von Stempelplaketten

Fz.-Schein / ZBI,  Kennzeichen, Nachweis über HU (Kopie genügt)

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