Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen

Der Landkreis Bad Kissingen ist zuständig für alle Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Landkreisgebiet.
Für das Gemarkungsgebiet der großen Kreisstadt Bad Kissingen wenden sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen (ordnungsamt@stadt.badkissingen.de).
Für alle Maßnahmen auf Gemeindestraßen wenden Sie sich an die jeweilige Kommune. 

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen auswirken, ist ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zu stellen. Dies gilt auch für an diese Straßen grenzende Fuß- und Radwege.
Aus dem Antrag und den Anlagen muss hervorgehen, wie die Absicherung der Baustelle geplant ist, ferner, ob und wie gesperrte Straßen gesichert und der Umleitungsverkehr gelenkt werden soll.

Der Antrag ist unter Vorlage eines Lageplanes sowie eines Verkehrszeichen- bzw. Regelplanes an verkehr@kg.de zu senden.

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen.  
Sollten die Baumaßnahmen umfangreicher sein, kann eine erheblich längere Vorlaufzeit erforderlich werden.

Bei Aufgrabungen der Fahrbahn ist vor Antragstellung die Zustimmung des jeweiligen Straßenbaulastträgers einzuholen.

  • Kreisstraßen: Landratsamt Bad Kissingen, Tiefbau, Tel. 0971/801-4261
  • Staats- und Bundesstraßen: Staatl. Bauamt Schweinfurt, Tel. 09721/203-175

Bitte stellen Sie ihre Anträge ausschließlich online.
Bei Rückfragen stehen wir ihnen gerne telefonisch oder per Mail unter verkehr@kg.de zur Verfügung. 

Onlineantrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

Onlineantrag auf Verlängerung der verkehrsrechtl. Anordnung nach § 45 StVO

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