Verpflichtungserklärungen

Bevor eine deutsche Auslandsvertretung für Ausländer visumspflichtiger Staaten z.B. ein Besuchervisum erteilt, verlangt diese, soweit der Einreisewillige nicht über ausreichende Eigenmittel verfügt, eine Verpflichtungserklärung.

Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen sowie vorab eine Krankenversicherung für den Gast abgeschlossen werden. Da bei der Berechnung des ausreichenden Einkommens sowohl die Grösse Ihrer Familie als auch die Höhe Ihrer Miete zu berücksichtigen ist, muss das ausreichende Einkommen individuell berechnet werden. Ob Ihr Einkommen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausreichend ist, können Sie telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter abklären.

Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung online abgeben


Formulare:

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