Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist zuständig für:
- Einbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Pass- und Melderecht
Sollten Sie eine Einbürgerung anstreben, gehen Sie wie folgt vor:
- Bitte machen Sie zuerst den Quick-Check zur Einbürgerung, um Ihre Erfolgsaussichten zu überprüfen.
- Nur wenn Sie aufgrund des Quick-Checks die Kriterien einer Einbürgerung erfüllt haben, füllen Sie den Fragebogen für die Antragsstellung aus. Senden Sie uns diesen inkl. der darin aufgelisteten Unterlagen zurück an Landratsamt Bad Kissingen, Staatsangehörigkeitsbehörde, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen (Fragebogen: siehe unten).
Sollten beide Ehepartner eine Einbürgerung anstreben, ist für jeden ein separater Fragebogen auszufüllen. Dies gilt ebenfalls für miteinzubürgernde Kinder ab dem 16. Lebensjahr.
- Für die Einbürgerung ist unter anderem ein Sprachzertifikat mindestens B1 vorzulegen.
Nur die in der Positivliste von Sprachnachweisen 2024 eingetragenen Sprachzertifikate werden anerkannt.
- Sollten nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen alle Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt sein, werden Ihnen die Antragsunterlagen sowie ein Termin zur Vorsprache zugesandt. Aufgrund der derzeitigen Antragslage kann die Prüfung der vorgelegten Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bei weiteren Fragen bezüglich des Einbürgerungsverfahrens wenden Sie sich bitte an staatsangehoerigkeit@kg.de.
Staatsangehörigkeitsausweise
Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass hierfür grundsätzlich ein berechtigtes Sachbescheidungsinteresse zu Grunde zu liegen hat.
Formulare:
- Fragebogen incl. Datenschutzbelehrung
- Antrag Negativbescheinigung
- Merkblatt Negativbescheinigung
- Merkblatt Staatsangehörigkeitsausweis
Zuständigkeiten:
Buchstaben A-K
Frau Mandy Urban
Buchstaben L-Z
(Arbeitstage: Mo - Fr 8 bis 12 Uhr, Do 14 bis 17 Uhr)
Frau Tina Zirkelbach
