Jährliche Impfbuchdurchsicht inkl. individueller Impfberatung aller SchülerInnen der 6. Jahrgangsstufe des Landkreises im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums

Um auf Impflücken hinweisen zu können, bittet das Gesundheitsamt die Impfausweise (oder eine vollständige Kopie) in einem verschlossenen Umschlag dem Schüler mitzugeben.

Die Vorlage vorhandener Impfbücher ist gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtend.

Mitarbeiter des Gesundheitsamtes überprüfen in der Schule den Impfstatus und legen jedem Impfbuch eine Impfempfehlung bei, um die Eltern auf Impflücken oder in Kürze anstehende Impfungen aufmerksam zu machen. Anschließend erhalten die SchülerInnen den Impfausweis in einem verschlossenen Umschlag zurück.

Die bei dieser Aktion empfohlenen Impfungen sollen von Kinder- und Jugendärzten/-innen oder Hausärzten/-innen durchgeführt werden.

Mit einem vollständigen Impfschutz können schwere Erkrankungen wie Masern, Tetanus oder Diphtherie vermieden werden.

Jugendliche und junge Erwachsene sind oft nicht ausreichend geimpft und erkrankten daher in den vergangenen Jahren gehäuft an einer Masernerkrankung.

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten medizinischen Maßnahmen. Wer sich gegen Masern und andere Krankheiten impfen lässt, schützt sich und andere. Die Entscheidung für das Impfen ist damit keine Privatsache, sondern im Interesse der Gesundheit vieler, vor allem derer, die nicht geimpft werden können.

Die Daten aus dem Impfbuch werden zu statistischen Zwecken vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in vollständig anonymisierter Form zur Berechnung von Impfquoten verarbeitet.

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