Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) durch das Gesundheitsamt

Was ist die reformierte Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung fand bisher einige Monate vor Schulbeginn statt. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen nun, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile hat. Daher werden die Kinder bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung bereits im vorletzten Kindergartenjahr untersucht. Dabei geht es nicht um eine frühere Einschulung, sondern um mehr Zeit für Förderung oder Therapie, falls in der Untersuchung eine verzögerte Entwicklung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entdeckt werden sollten. Diese können oft mit wenig Aufwand bis zum Schulbeginn behandelt werden.
Alle Kinder sollten eine möglichst gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.

Vorteile der reformierten Schuleingangsuntersuchung

  • Der bisherige Untersuchungsumfang wurde erweitert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, sodass Verzögerungen in der Entwicklung leichter entdeckt werden können. 
  • Je früher diese festgestellt werden, desto besser sind sie behandelbar.
  • Die frühere Behandlung entlastet Ihr Kind und Sie.
  • In bestimmten Fällen finden eine schulärztliche Untersuchung und ein Beratungsgespräch statt, bei dem weitere Fragen geklärt werden können.






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Untersuchungsablauf

Screening aller Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin

Erfassung von

  • Gewicht und Größe Ihres Kindes
  • Impfstatus und Teilnahme an den U-Untersuchungen aus dem „Gelben Heft“

Altersgerechte und spielerische Tests zur Überprüfung von

  • Seh- und Hörvermögen
  • Sprache- und Sprechfähigkeit (was das Kind versteht und wie es selbst spricht)
  • Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten (wie z.B. das Verständnis von „viel“ und „wenig“ oder „groß“ und „klein“) 

Sie erhalten je einen Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes mit der Bitte, diese ausgefüllte der Fachkraft der Sozialmedizin zurückzugeben.
 

Die schulärztliche Untersuchung

Findet zusätzlich statt, wenn:

  • die U-Untersuchung U9 nicht vorgelegt werden kann
  • der Verdacht auf eine nicht altersentsprechende Entwicklung oder auf eine Gesundheitsstörung (auffälliger Befund beim Screening) besteht
  • eine Notwendigkeit durch die Schulärztin bzw. den Schularzt gesehen wird.

Sie erhalten in schriftlicher Form

  • das Ergebnis des Gesprächs
  • ein Begleitschreiben für den Kinder-, Haus- oder Facharzt, falls eine weitere Abklärung nötig sein sollte.

Das weitere Vorgehen bespricht die Schulärztin/der Schularzt mit den Eltern. Gegebenenfalls können noch weitere ärztliche Untersuchungen nötig sein.
 


rSEU-Flyer-Bild-in-Grafik
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Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten die Eltern einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule.


Erforderliche Unterlagen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung

Für die Vorstellung zur rSEU erhalten die Personensorgeberechtigten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung. Eine Terminvereinbarung ist mit den Daten, die in der Einladung enthalten sind, online möglich.


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Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Eine Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich!

Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Pflicht und in allen deutschen Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung.










Die Daten aus der Untersuchung werden in anonymisierter Form (ohne Namen, Anschrift und Telefonnummer) gem. § 11 Abs. 1 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und dort anonymisiert statistisch ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern gewonnen werden.


Reformierte SchuleingangsuntersuchungWeiterführende Informationen:

Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail an einschulung@kg.de

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