Was ist die reformierte Schuleingangsuntersuchung?
Die Schuleingangsuntersuchung fand bisher einige Monate vor Schulbeginn statt. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen nun, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile hat. Daher werden die Kinder bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung bereits im vorletzten Kindergartenjahr untersucht. Dabei geht es nicht um eine frühere Einschulung, sondern um mehr Zeit für Förderung oder Therapie, falls in der Untersuchung eine verzögerte Entwicklung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen entdeckt werden sollten. Diese können oft mit wenig Aufwand bis zum Schulbeginn behandelt werden.
Alle Kinder sollten eine möglichst gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Vorteile der reformierten Schuleingangsuntersuchung
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Untersuchungsablauf
Screening aller Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin Erfassung von
Altersgerechte und spielerische Tests zur Überprüfung von
Sie erhalten je einen Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand Ihres Kindes mit der Bitte, diese ausgefüllte der Fachkraft der Sozialmedizin zurückzugeben. |
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Die schulärztliche Untersuchung Findet zusätzlich statt, wenn:
Sie erhalten in schriftlicher Form
Das weitere Vorgehen bespricht die Schulärztin/der Schularzt mit den Eltern. Gegebenenfalls können noch weitere ärztliche Untersuchungen nötig sein. |
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Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten die Eltern einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule. |
Erforderliche Unterlagen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung
- Gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft (Nachweis U1 bis letzte altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung U8/U9)
- Impfausweis bzw. Impfunterlagen im Original
- Ausgefüllter Anamnesebogen in deutsch, albanisch, arabisch, englisch, französisch, rumänisch, russisch, türkisch und ukrainisch
- Ausgefüllter Fragebogen zum Entwicklungsstand Ihres Kindes (je nach Lebensalter des Kindes)
- für Kinder im Alter von 4 bis ≤ 4½ Jahren in deutsch, albanisch, arabisch, englisch, französisch, rumänisch, russisch, türkisch und ukrainisch
- für Kinder im Alter von > 4½ bis ≤ 5 Jahren in deutsch, albanisch, arabisch, englisch, französisch, rumänisch, russisch, türkisch und ukrainisch
- für Kinder im Alter von > 5 Jahren in deutsch, albanisch, arabisch, englisch, französisch, rumänisch, russisch, türkisch und ukrainisch
- Falls vorhanden:
- Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (z.B. Allergiepass)
- Bescheinigungen aus der HNO- bzw. Augenarztpraxis, falls bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest gemacht wurde
- Bescheinigung aus der Praxis für Logopädie, falls Ihr Kind derzeit in Behandlung ist (nicht älter als 4 Wochen)
- Schulrelevante medizinische Unterlagen
Für die Vorstellung zur rSEU erhalten die Personensorgeberechtigten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung. Eine Terminvereinbarung ist mit den Daten, die in der Einladung enthalten sind, online möglich.
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Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Eine Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich! Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Pflicht und in allen deutschen Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. |
Die Daten aus der Untersuchung werden in anonymisierter Form (ohne Namen, Anschrift und Telefonnummer) gem. § 11 Abs. 1 der Schulgesundheitspflegeverordnung (SchulgespflV) an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übermittelt und dort anonymisiert statistisch ausgewertet. So können wichtige Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern gewonnen werden.
- Informationsflyer „rSEU“ in deutsch, albanisch, arabisch, englisch, französisch, rumänisch, russisch, türkisch und ukrainisch
- Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten in deutsch, albanisch, arabisch, englisch, französisch, rumänisch, russisch, türkisch und ukrainisch
- Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail an einschulung@kg.de