Ausstellung des Jagdscheins

Neben der Versicherungsbestätigung werden noch folgende Unterlagen benötigt:

  • bei der erstmaligen Ausstellung des Jagdscheines
    • den Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
    • Lichtbild
       
  • bei der Verlängerung des Jagdscheines
    • das Jagdscheinheft
    • wenn ein neues Jagdscheinheft nötig ist, ein Paßbild

Für Antragsteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten zusätzliche Vorschriften (bitte anfragen).

Download:
Gebühren und Jagdabgabe

Online-Antragstellung:
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (§ 15 BJagdG)

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